Berechnung - Kindesunterhalt - Wohnvorteil - Miete

  • Liebe Forum-Community,


    wir stehen kurz vor der Scheidung und haben 2 gemeinsame Kinder und ein gemeinsames Haus. Für mich ist nun der Auszug geplant und ich bin am überlegen meiner Frau meine Haushälfte zu vermieten, damit sie im gemeinsamen Haus bleiben kann.


    Ich hätte nun die Frage, ob mir die Vermietung bei der Kindesunterhaltberechnung als Miete angerechnet werden würde, wenn ich 1000€ Miete von Ihr bekomme? Ist der Wohnvorteil Ihrerseits bei einer theoretischen Miete von 2000€ auch so bei der Kindesunterhaltberechnung anzugeben? Wir würden die Schulden mit je 550€ gemeinsam weiterhin abzahlen.


    Danke für Euren Rat.


    Grüße


    Cheese

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind selbstverständlich Einnahmen beim Kindesunterhalt (und auch bei der Steuer). Tilgungsraten reduzieren diese Einnahmen.


    Das Einkommen der Mutter aus Wohnvorteil ist irrelevant, wenn die Kinder überwiegend bei ihr leben.

  • Das Einkommen der Mutter aus Wohnvorteil ist irrelevant, wenn die Kinder überwiegend bei ihr leben.

    Warum ist das so?

    Ich habe das schon mal gehört, da wohnte eine Mutter mietfrei bei ihren Eltern.

    Müsste der Wohnvorteil nicht bei beiden Parteien gleichermaßen angewandt werden? Sie hat dadurch ja mehr Geld zur Verfügung.

  • Beim Kindesunterhalt ist (von Haftungsfragen nach 1606 BGB abgesehen) nur das Einkommen des haushaltsfernen Elternteils relevant. Hier also das Einkommen des Vaters. Der Vater hat keinen Wohnvorteil, wenn er nicht selbst in einer eigenen Immobilie lebt. Ob die Mutter mehr oder weniger Einkommen als vorher hat, ist unerheblich.

  • Dort kannst du ja gerne mal deinen Fall eintragen und das Einkommen der Mutter beliebig verändern.


    Das Ergebnis ist aus vorgenanntem Grund identisch.


    Die Eintragungsmöglichkeit besteht dort für volljährige Kinder oder das paritätische Wechselmodell.

  • wir stehen kurz vor der Scheidung und haben 2 gemeinsame Kinder und ein gemeinsames Haus

    wie alt sind die Kinder?

    Welches "Sorgemodell" soll praktiziert werden...?

    Man unterscheidet ja (inzwischen) zwischen dem klassischen Residenzmodell und des Weiteren; Wechselmodell, Nestmodell...

    Je nachdem, für welches "Modell" sich die ET entscheiden, können auch die Einkommensanrechnungen in Sachen Kindesunterhalt vaarieren...


    Insofern wäre das:

    Das Einkommen der Mutter aus Wohnvorteil ist irrelevant, wenn die Kinder überwiegend bei ihr leben.

    (wenn überhaupt) eben nur beim Residenzmodell anwendbar.