Rückzahlung Unterhaltsvorschuss

  • Hallo zusammen!

    Mein Partner hat eine Aufforderung zur Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss erhalten. Da es finanziell nicht möglich ist, den kompletten Betrag auf einmal zu zahlen, wird er einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

    Nun die eigentliche Frage. In dem Antrag wird auch das Einkommen des Partners abgefragt. Darf mein Einkommen überhaupt berücksichtigt werden? Wir leben zwar zusammen, sind aber nicht verheiratet.
    Ich habe leider im www nichts hilfreiches gefunden...

    Vielen Dank und allen einen schönen Tag!

  • Das Einkommen des im Haushalt lebenden Partners kann zu einer Reduzierung des Selbstbehaltes beim Unterhaltspflichtigen führen oder auch dazu, dass dieser gerade nicht reduziert wird.


    Lässt man die Angabe frei, wird die Unterhaltsvorschusskasse einfach von Ersterem ausgehen und den Selbstbehalt pauschal reduzieren. Eine Nichtangabe hat deshalb keinerlei Vorteil.