Zu den Schulen:
In den meisten Ländern hat man insoweit kein freies Wahlrecht, die Grundschule, die in der unmittelbaren Nähe der Wohnung liegt, da ist das Kind anzumelden, bzw. wird von Amts wegen angemeldet. Ausnahmen sind insoweit Privatschulen.
Ab der 5. Klasse bzw. der 7. Klasse können dann die Eltern mitreden bzw. mitentscheiden. Wir haben zwar insoweit noch in allen Ländern Schulpflicht, klar, aber, die weiterführenden Schulen müssen in der Regel nicht jeden Schüler aufnehmen. Insoweit gibt es landesrechtlich Unterschiede. Deshalb gibt es ja auch die sog. Auffangschulen. Eben, um im Rahmen der Schulpflicht zwar den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, aber auch vernünftige, dem Kindeswohl entsprechende Regelungen zu finden, für die es z.B. mehr Zeit braucht.
Privatschulen, da habe ich ein etwas gespaltenes Verhältnis zu. Einerseits, die Existenz ist durch das Grundgesetz abgesichert, es gibt ganz hervorragende, die eine wichtige Funktion haben. Prima. Aber, es gibt eben auch die anderen mit zweifelhaften Konzepten. Etwa, wenn sich ein Schüler verpflichten muss, mindestens einen Gleichaltrigen aus seinem Umfeld im Zeitraum xy zu missionieren. Oder wenn sich eine Einrichtung nicht von ihrem Gründer distanziert, auch nicht von dessen Lehre, dass vom Rang her der Jude immerhin gleich nach dem deutschen Schäferhund kommt.
Gerade bei getrennten Eltern sollte man sich auch mit dieser Problematik befassen, gerade wenn vielleicht ein Wechsel zu einer Privatschule ansteht.
TK