Das heißt der 18 jährige müsste seinen Unterhalt selbst geltend machen / fordern? Ich dachte der Unterhaltspflichte muss von sich aus hier dafür sorge Tragen das die ANsprüche entsprechend befriedigt werden?
Wieso sollte ich als aktuelle Partnerin durch Betreuungsunterhalt einen vorrangigen Anspruch gegenüber der Ex-Partnerin haben? Ich dachte das läuft auf gleiche Rangebene?
Also überall lese ich das Betreuungsunterhalt nur alleinerziehende Betrifft die nicht mit dem Ex Partner / Lebensgefährten zsuammen sind. WIr sind aber zusammen und leben auch zusammen. Also die Beziehung ist aktuell. Wieso hätte ich dann ANrecht auf Betreuungsunterhalt?
Das heißt solange keine Person / Rechtsnachfolger / Amt hier eine Unterhaltsforderung schickt für Trennungsunterhalt oder Unterhalt für ein nicht privilegiertes erstmal abwarten?