Welcher Ermessensspielraum ist denn gemeint?
-
-
Der UVG für mein Kind das hier auch Unterhaltsrechtlich nicht relevant ist tut nichts zur sache.
Das ist wie gesagt abgehakt, gegen die Einstellung vom neuen Jugendamt zu KLagen hätte lt. Anwalt wenig Chancen gehabt. Es gab wohl zwischenzeitlich Änderungen bei den Bewilligungsvoraussetzungen und hier scheinen die Jugendämter einen gewissen Spielraum zu haben. Lt. den neuen Voraussetzungen hätte ich es wohl niemals bewilligt bekommen. Dadurch durch den Jugendamtswechsel hier eine komplette Neubeurteilung stattfand und die neuen Maßstäbe angelegt wurden wurde die Zahlung eingestellt.