Passt hier wohl besser oder gleich gut rein:
Folgende Vorraussetzungen.
Es gab eine Ehe bzw ist noch in Trennungszeit und wird demnächst Gescheiden.
Aus der Ehe gibt es 2 Kinder, das eine 7 Jahre das andere 19 Jahre und in Ausbildung. Beide leben bei der Kindsmutter.
Der Kindsvater hat eine neue Beziehung und daraus ging auch ein Kind hervor, jetzt 2 Jahre alt.
Mit der neuen Partnerin lebt er zusammen.
Bisher liefen alle Vereinbarungen zu Unterhalt usw friedlich. Im Rahmen der Möglichkeiten bzw unter Berücksichtung des Selbstgehaltes wurde vom Gehalt des Vaters die Restsumme zur Ex-Partnerin überwiesen. Diese für im Nebenerwerb eine Selbstständigkeit aus, die nicht viel Abwirft, aber viel kostet. Einer wirklichen Tätigkeit geht sie nach 1,5 Jahren Trennung von Tisch und Bett nicht nach. Ausser Kindergeld erhält sie nur den Unterhalt und lebt davon. Möglich weil sie sehr günstig zur Miete lebt. Das das aber dauerhaft nicht funktioniert und sie immer weiter in Probleme und Schulden reinreitet sieht sie nicht oder will sie nicht sehen. HIlfestellung auch bei Anträgen etc wird reichtlich angeboten - kommt aber nichts bei rum.
Nun ist es wie überall - die Lebenshaltungskosten auf beiden Seiten sind beträchtlich gestiegen. Durch die Elternzeit fehlte bei der neuen Partnerin Einkommen. Diese ist zwar nach der Elternzeit direkt wieder in den Job eingestieben - Gehaltseinbußen gibt es aber hier leider trotzdem da die ursprüngliche Vollzeitanstellung nicht machbar ist.
Partner / Unterhaltspflichtiger ist vollzeit Erwerbstätig.
Auf Seite der Kinder, mit der neuen Düsseldorfer Tabelle etc ergeben sich hier mittlerweile weitreichende Änderungen so das die Summe die gezahlt wird scheinbar höher ist als notwendig und auch dem Kindsvater reicht es allmählich da sich die Ex-Partnerin seid Monaten nicht um einen Job bemüht. Das neue Kind wurde in der "alten" Unterhaltsvereinbarung (nur mündlich) nie berücksichtigt weil die Scheidung eigentlich zügig nach dem Trennungsjahr angedacht war. Das sich das hier nun noch etwas verzögerte ist den Finanzen geschuldet. Die muss ja auch erstmal bezahlt werden! Und auch wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, die Ex-Partnerin hat keinen Cent welchen sie dazusteuern könnte. Das letzte Jahr mit den ganzen Teuerungen haben die Ersparnisse aufgefressen.
Auch weil evtl. im Raum steht das die Ex-Partnerin Bürgergeld beantragen muss um zukünftig über die Runden zu kommen fragt man sich hier jetzt wer eigentlich noch wie viel Geld erhält.. und wie das neue Kind da reinspielt. Das lebt zwar mit im Haushalt, aber jeder der Kinder hat weiß das die auch nicht kostenlos groß werden. Leider.
Bereinigtes Nettogehalt sind 2270 Euro monatlich, demzufolge für das minderjährige Kind aus 1. Ehe abzüglich anteilig Kindergeld 403 Euro Unterhalt zu zahlen wären.
Das nicht mehr priviligierte Kind in der Ausbildung ginge leer aus - wenn man das nun gekommene Kind aus der neuen Partnerschaft berücksichtigen würde - den dafür gilt ja ein Selbstbehalt von 1650 Euro.
ABER: Genau hier liegt jetzt der Hund begraben: Wie wird so ein "neues" Kind in intakter Partnerschaft berücksichtigt?
Ausschliesslich durch eine Rückstufung der Unterhaltspflichten der anderen Kinder auf die Stufe 1 der DT?
Oder auch mit tatsächlichem Unterhalt der dann nur "fiktiv" verteilt wird? Erhöht sich der Selbstbehalt?
Die neuen Partner sind natürlich noch nicht verheiratet, da die alte Ehe noch nicht geschieden ist.
Meiner MIlchmädchenrechnung nach wären für älteres Kind aus 1. Ehe 403 Euro Unterhalt zu berücksichtigen, für das jüngste Kind aus neuer Partnerschaft 459 Euro lt Tabelle - aber hier fängt es dann schon an - wird das komplette Kindergeld berücksichtigt, weil das Kind ja im gleichen Haushalt lebt? Oder auch wieder nur anteilig.
Gemäß dem Fall das wird anteilig berechnet hätten wir für die minderjährigen Kinder 737 Euro Unterhalt.
Vom Netto abgezogen bleibt dann noch ein Betrag von 1541 Euro. Der volljährige ginge dann auch leer aus. Zumal ja vorher noch der Trennungsunterhalt fällig wäre bis zur Grenze von 1370 Euro. Denn die 1650 Euro selbstbehalt gelten ja nur für bereits geschiedene Ehen, ist das Korrekt?
Das heißt 171 Euro gingen zusätzlich als Trennungsunterhalt an die Ex-Partnerin. Sie würde also 403+171 Euro monatlich erhalten= 574 Euro solange die Ehe noch nicht geschieden ist. Danach ginge auch sie leer aus bezüglich Ehegattenunterhalt.
Der Unterhalt für das jüngste Kind "verbleibt" im Haus - oder muss das tatsächlich überwiesen werden?
Ist das so korrekt, und wenn nicht - wo sind hier die Denk bzw recherchefehler?