Trennung: Aufenthalt der Kinder/ Wohnsituation/ Finanzen

  • Hallo ihr Lieben,


    ich versuche euch mal meine aktuelle Situation zu schildern:


    Ich lebe seit ein paar Wochen getrennt von meinem Mann. Wir haben 2 kleine Söhne (3 und 6 Jahre alt).
    Die Kinder habe ich mitgenommen. Wir leben aktuell bei meiner Mutter in einem kleinen Gästezimmer ca. 20 min von Kaiserslautern (Haus/ Kindergarten) entfernt.
    Mein Mann wohnt alleine in unserem Haus und will auch nicht ausziehen. Das Haus wird aktuell noch abbezahlt und wir sind beide Kreditnehmer und stehen im Grundbuch.


    Wir kommunizieren aktuell nur wegen/ über die Kinder. Meine Fragen wie er sich dass mit dem Haus vorstellt, werden entweder ignoriert oder er sagt ich könne ihn ja nicht zwingen auszuziehen.
    Ich könne ja mit den Kindern wieder einziehen (Seiner Meinung können wir uns ja aus dem Weg gehen) oder die Kinder sollen alleine bei ihm bleiben.

    Beides kommt für mich nicht infrage. Es gab ja einen Grund für meinen Weggang: Er wurde mir gegenüber handgreiflich (hat mich geohrfeigt, mich nicht mehr aus dem Zimmer gelassen, mich festgehalten, ...) Außerdem gab es sehr oft Streit den auch die Kinder manchmal mitbekommen haben. Das kann und will ich ihnen nicht mehr antun.

    Er sieht die Kinder aktuell ca. 2x die Woche nach dem Kindergarten und 1 Tag am Wochenende. (An 2 dieser Tage an den Wochenende hat sich der Große geweigert mit ihm zu gehen)
    Der Kleine hat seitdem 1x bei ihm übernachtet. Der Große wollte damals aber unbedingt abgeholt werden.

    Eine richtige dauerhafte Regelung haben wir aktuell aber nicht. Und ist auch nicht in Sicht.

    Diesbezüglich gibt es auch ständig Streit. Er möchte das ich deswegen auf ihn zukomme und Vorschläge für eine Regelung mache. Er hat aber gleichzeitig schon angekündigt, dass er an bestimmten Wochenenden nicht kann.


    Zu unserer beruflichen Situation: Ich arbeite 33h/ Woche (hauptsächlich im Homeoffice), meine Mann bezieht noch bis September diesen Jahres "Gehalt" aus einer Abfindung auf Raten und will sich dann selbstständig machen. Vorher hat er mind. 40h/ Woche gearbeitet.

    Aktuell haben wir noch gemeinsame Konten etc. Es gibt keine Regelung zu Unterhalt etc.


    Bisher war hauptsächlich ich für die Kinderbetreuung zuständig. Er hat maximal 1-2 mal pro Woche das hinbringen oder abholen in den Kindergarten übernommen.
    Auch für fast alle Termine bei Ärzten, Ergotherapie, etc. war ich zuständig.
    Auch am Wochenende war ich oft alleine mit den Kindern unterwegs.
    Seit meinem Weggang macht er all die Sachen mit den Kindern die er früher nie mit ihnen alleine gemacht hat: Museum, Spielplatz, ...


    Ich will auf jeden Fall schnellstmöglich aus dem kleinen Zimmer ausziehen. Die Wohnsituation belastet uns alle. Es ist einfach zu klein und der morgendliche Fahrweg zum Kindergarten ist einfach nicht auf Dauer zumutbar. Außerdem können sich die Kinder nicht wirklich mit ihren Freunden verabreden.


    Aber eine Wohnung zu mieten ist aktuell nicht drin, da der Kredit von meinem Konto abgeht. (Mein Mann meinte auch er muss den Kredit nicht alleine bezahlen, nur weil ich nicht im Haus wohne. Da hat er soweit ich informiert bin auch recht.)

    Sein Gehalt geht auf unser gemeinsames Konto auf das wir beide Zugriff haben. Ich habe nur Angst, dass er das Geld in "Sicherheit" bringt sobald ich da eine Wohnung oder so bezahle.
    Dann reicht mein Gehalt nicht mehr. Das Konto für den Kredit kann ich aber nur mit seiner Unterschrift ändern. Und die werde ich nicht bekommen.


    Mein Anwalt meinte ich kann ihn rausklage, dass würde aber zeitaufwändig und teuer werden und eigentlich nur Sinn machen, wenn ich mir das Haus danach auch noch alleine leisten kann.
    Da muss ich aber erst noch mit der Bank sprechen, da die Rate aktuell für mich alleine zu hoch wäre. Einen Termin habe ich schon.


    Im Moment scheue ich mich noch rechtliche Schritte einzuleiten, da ich mir ziemlich sicher bin, dass wir dann auch wegen einer Tupperschüssel vor Gericht landen.

    Aber wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes übrig.


    Auch habe ich Bedenken, was passiert, wenn er ab Oktober keine Geld mehr aus seiner Abfindung bekommt und somit arbeitslos ist.
    Ob das mit seiner Selbstständigkeit was wird weiß ich nicht.


    Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, deswegen hoffe ich mal dass ich alles richtig gemacht habe.


    Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungen?


    Liebe Grüße R

  • Hi R,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum, und ja, du hast alles richtig gemacht.


    Es ist gut, dass du schon anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hast, denn hier ist ja ganz viel zu regeln und es ist wesentlich einfacher, von vornherein die Weichen richtig zu stellen als ständig hinterher was auch immer zu korrigieren.


    Die Trennung ist noch ganz frisch. Da sind natürlich noch wesentlich mehr Gefühle involviert als später, und Gefühle stehen vernünftigen Lösungen häufig im Weg. Ich versuche mal, so ein wenig Ordnung da rein zu bringen, vielleicht hilft es ja weiter. Ich verstehe, dass das dir im Augenblick noch widerstrebt, aber unklare Regelungen sind eben mit schöner Regelmäßigkeit der Grund für nervige und überflüssige Konflikte.


    1. Wohnsituation: ob wer dauerhaft in dem Haus wohnen kann bzw. es finanzieren kann, das können wir nicht abschätzen. Gehe bei dir einfach mal davon aus, dass du von deinem Verdienst und dem Unterhaltsbetrag leben musst, den die Vorschusskasse dir zahlt. Das ist das Minimum, was du hast. Funktioniert das dann noch mit dem Haus?


    2. Du bist zwar im Verhältnis zur Bank mit Schuldner, kannst aber im Innenverhältnis vom Mann eine Nutzungsentschädigung für deinen Hausanteil verlangen. Meist ist das dann rein rechnerisch eine Nullnummer, also Kreditanteil entspricht Nutzungsentschädigung. Und da kommen wir zum ersten echten Problem. Ihr müsst euch, auch wenn des dir widerstrebt, euch wirtschaftlich trennen. Eigene Konten, Regelung des Kindesunterhalts, der Nutzungsentschädigen, der Kreditbeschickung u.s.w. Das ist ganz wichtig. Dann sieht man auch, wer was kann.


    3. Umgang der Kinder mit dem Vater, wenn die Kinder denn weiterhin ihren Hauptaufenthalt bei dir haben sollen. Da sind unbedingt feste, dem Kindeswohl entsprechende Regelungen einzuführen. Mal hier, mal da, dann will der nicht, u.s.w., das geht gar nicht. Bringe da Ordnung rein. Und das plötzliche Weinen eines Kindes, das interessiert insoweit nicht. Du lässt dein Kind ja auch nicht zu Hause, nur weil es nicht in die Schule gehen will. Schafft Strukturen, die man auch den Kindern rüber bringen kann.


    4. Einerlei, wie das mit dem Haus ausgeht. Suche dir eine eigene Wohnung. Da du im HO arbeitest, bist du da ja doch relativ flexibel. Was dann später mit dem Haus passiert, kann man dann wesentlich relaxter angehen. Und Kindern ist auch ein Kita/Schulwechsel zuzumuten.


    So, das ist mal mein Einstieg. Hoffentlich hilft es dir weiter.


    TK

  • Hallo,

    Diesbezüglich gibt es auch ständig Streit. Er möchte das ich deswegen auf ihn zukomme und Vorschläge für eine Regelung mache. Er hat aber gleichzeitig schon angekündigt, dass er an bestimmten Wochenenden nicht kann.

    Zahlt der KV Unterhalt für die Kinder und für Dich? Wenn nein:

    Nach aktueller Lage würde dann ich Nägel mit Köpfen machen und den KV auf seine gesteigerter Erwerbsobliegenheit hinweisen...

    Als nächstes muß - damit Unterhaltsansprüche der Kinder (und auch Deine eigenen) nicht "verloren gehen" - der KV wirksam bezüglich seiner Barunterhaltspflicht in Verzug gesetzt werden...


    Was sagt denn übrigens "Dein" Anwalt zu der Unterhaltsproblematik? Hast Du da einen Familienrechtler an der Hand?

    Da die Betreuung der Kinder - wie Du schreibst - eh den größten Teil von Dir erfolgte, sollte hier das Kontinuitätsprinzip greifen (Du also auch weiterhin die Betreuung übernimmst und der KV zukünftig den Barunterhaltspart...


    Das Du ausgezogen bist erschwert die Angelehgenheit um ein Vielfaches. Gerade wenn beim Auszug nur das Nötigste mitgenommen wurde und Dir keine Kopien aus dem gemeinsamen Eigentum Dir zur Verfügung stehen... Kannst (könntest) Du problemlos ins Haus?


    Warum bist Du überhaupt ausgezogen? Mit dem von Dir dargestellten gewalttätigen" Übergriffen wäre zumindest die Anwendung des Gewaltschutzparagrafen eine (gedankliche) Option gewesen...

  • Ich bin ausgezogen da ich es nicht mehr ausgehalten habe. Auch nicht für die Zeit die solch ein Antrag erfordert. Mein Anwalt meinte so halb im Witz, dass es am einfachsten wäre wieder einzuziehen und zu warten bis es wieder eskaliert. Das will ich den Kindern nur nicht antun. Deswegen auch der Auszug.
    Ja ich komme ins Haus, ich habe ja noch Schlüssel und alles. Ich habe mittlerweile auch sämtliche Unterlagen mitgenommen. Die habe ich für Fragen vom Finanzamt gebraucht und zurück bringe ich die nicht mehr.


    Aktuell bezahlt er gar nichts. Wie geschrieben ist ja aktuell das finanzielle nicht getrennt. Ich kann zwar Versicherungen etc. von der Abbuchung ändern, was ich soweit es mir möglich ist gemacht habe, aber damit ist ja auch nichts geklärt. Ich werde so wie es aussieht nicht drumrum kommen einen Brief vom Anwalt wegen Kindesunterhalt, Nutzungsentschädigung aufsetzen zu lassen.


    @TK: Du schreibst den Kindern wäre ein Kindergarten Wechsel zuzumuten. Ich darf das doch gar nicht alleine bestimmen oder bin ich da falsch informiert. Denn bevor ich dafür einen Anwalt bezahle, kann ich ihn auch aus dem Haus werfen lassen.


    Vielen Dann schon mal und liebe Grüße

  • Hi,


    du weißt ja im Augenblick nicht wohin du ziehen wirst, deshalb nur der allgemeine Hinweis, dass man sich eben nicht durch Kindergarten/Schule gebunden fühlen muss. Nur, man sollte diesen Wechsel natürlich erst dann vornehmen, wenn eine eigene Wohnung existiert und feststeht, wo man auf Dauer wohnt. Ist im Augenblick kein vorrangiges Problem, wirklich nicht.


    Vollziehe erst einmal die wirtschaftliche Trennung. Wenn sein Geld auf ein gemeinsames Konto geht, dann kommt er doch wie bisher für die Kinder mit auf. Solange das so ist, wird es mit dem Unterhalt schwer. Und dann muss man mal rechnen, wer sich denn nun das Haus leisten kann, nach der Trennung. Es macht ja wenig Sinn, wenn du jetzt dir die alleinige Nutzung des Hauses erkämpfst, um dann festzustellen, dass du dir das Haus dauerhaft nicht leisten kannst.


    Hast du denn schon mit der Wohnungssuche begonnen?


    TK

  • Hallo,


    Ich werde so wie es aussieht nicht drumrum kommen einen Brief vom Anwalt wegen Kindesunterhalt,

    Kindesunterhalt würde das Jugendamt kostenlos machen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Aber ohne Zustimmung vom Papa oder Gerichtsbeschluss kann ich die Kinder ja nicht in einem anderen Kindergarten anmelden.

    Oder bin ich da falsch?

    Auf Wohnungssuche bin ich schon aber es ist nicht so leicht. Entweder zu klein mit 2 Kindern oder viel zu teuer.


    Nächste Woche habe ich nen Termin bei der Bank. Mal gucken was sich am Kredit machen lässt. Zumindest habe ich ein sicheres dauerhaftes Einkommen…


    vielen Dank euch!


    liebe Grüße

  • Hi,


    eure Trennung ist ja noch ganz frisch. Du weißt nicht, wo du in Zukunft dauerhaft leben wirst. Wenn du das weißt, dann muss man schauen, ob der Vater dem Kitawechsel zustimmt. Vieles wird ja nach einiger Zeit doch entspannter gesehen. Es kann ja auch sein, dass die Kinder zum Vater ziehen, oder dass du eine Wohnung in der Nähe der Kita findest. Du hast so einen Berg von Problemen vor dir. Arbeite sie der Reihe nach ab. Die Kita-Sache ist im Augenblick nicht aktuell.


    TK