Hallo,
Ich habe blutjung geheiratet. Drei Jahre später habe ich die Scheidung eingereicht, weitere drei Jahre später wurde die Ehe geschieden. Das gemeinsame Kind wurde von mir großgezogen. Kindesunterhalt wurde vom Vater nur sporadisch gezahlt.
Während unsere Ehe hat er eine Meisterausbildung gemacht, so kam es, dass ich Rentenanwartschaften an ihn abgetreten habe (Versorgungsausgleich).
Er hat keinerlei ehebedingte Nachteile erlitten (etwa durch Erziehungszeiten).
Mein Ex hat nach unserer Trennung "unter Wert" in der Arbeitnehmerüberlassung gearbeitet. Später war er selbstständig und hat nicht in die RV eingezahlt. Nun hat er nur eine klitzekleine Rente und wird Grundsicherung beantragen.
Muss ich nach all diesen Jahren noch mit einem Unterhaltsrückgriff des Sozialamtes rechnen?