Unterhalt an Ex-Mann, 25 Jahre nach Scheidung?

  • Hallo,


    Ich habe blutjung geheiratet. Drei Jahre später habe ich die Scheidung eingereicht, weitere drei Jahre später wurde die Ehe geschieden. Das gemeinsame Kind wurde von mir großgezogen. Kindesunterhalt wurde vom Vater nur sporadisch gezahlt.


    Während unsere Ehe hat er eine Meisterausbildung gemacht, so kam es, dass ich Rentenanwartschaften an ihn abgetreten habe (Versorgungsausgleich).


    Er hat keinerlei ehebedingte Nachteile erlitten (etwa durch Erziehungszeiten).


    Mein Ex hat nach unserer Trennung "unter Wert" in der Arbeitnehmerüberlassung gearbeitet. Später war er selbstständig und hat nicht in die RV eingezahlt. Nun hat er nur eine klitzekleine Rente und wird Grundsicherung beantragen.


    Muss ich nach all diesen Jahren noch mit einem Unterhaltsrückgriff des Sozialamtes rechnen?

  • Hi,


    man findet keine Rechtsgrundlage für etwas, was man nicht schuldet, sondern nur für etwas, was man schuldet.


    TK

    Ok, es ist so: eine Bekannte, die auf dem Sozialamt (Abteilung Unterhalt) arbeitet, hat mir gesagt, dass mir das passieren kann - und ihre Kollegin stimmte dem zu. Das hat mich sehr verunsicher.

  • Hi,


    das ist bei der langen Zeit der Trennung -mit Verlaub- Quatsch. Ich wüsste im Augenblick angesichts der langen Zeit nicht, was die Rechtsgrundlage sein sollte. Vor 50 Jahren wäre es eventuell anders gewesen. Letztlich kann das Sozialamt dich nur dann in Anspruch nehmen, wenn ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. Und der besteht hier nicht. Zumindest sehe ich einen solchen nicht mal ansatzweise.


    TK