Hallo, ich bins wieder.
Ich habe unterschiedliche Meinungen erhalten daher frage ich nun hier erneut.
In einer UG- Sache wurde ein Verfahrensbeistand eingesetzt, dieser kam aber kein schriftlicher Bericht, ebenso wurde das Elterngespräch erst verschoben dann abgesagt Begründung der Sachbearbeiter war erst krank und hätte keine Zeit mehr es wäre nicht weiter schlimm.
A sagt : es besteht kein Zwang dazu eine mündliche Stellungnahme genügt
B sagt : es muss ein Bericht erstellt werden von beiden und das Elterngespräch stattfinden sonst wäre es ein Verfahrensfehler.
Ich sage: ich bin juristisch ein Laie und frage nun euch.
Was sagt ihr und was macht man wenn die Anhörung quasi vor der Türe steht.
Darf man dies anmerken, mit den Berichten bei der Anhörung an wen wendet man sich?
Ich habe gelesen es gibt Verfahren die seien im Vorfeld abgesprochen sind hier Anhaltspunkte, das etwas nicht stimmt oder ist das alles selten mit den Berichten aber nicht unüblich?
ich bin etwas irritiert über die so komplett konträren Antworten von Juristen.
Bitte um eure Rückantworten.