Nachehelicher Unterhalt

  • Hallo,

    ich stehe gerade kurz vorm Scheidungstermin.

    Leider finde ich im Netz viele verschiedene Meinungen.


    Lage:

    15 Jahre verheiratet, Kind mit 12 Jahren.

    Ehefrau als Friseurin vor der Ehe mit einem Einkommen von ca. 1500€

    Trennung mittlerweile schon 2 Jahre.

    Kindesaufteilung Wechselmodell 50/50.

    Ehemann hat das Haus an sie ausgelöst.

    Sie arbeitet nur 15h die Woche= 900€ ,hat keine Lust Vollzeit arbeiten zu gehen.


    Wird hier nachehelicher Unterhalt angesetzt?

  • Hallo Gollys71,


    Trennungsunterhalt wird gezahlt um das Einkommen beider Partner auszugleichen.


    Nachehelicher Unterhalt soll einen ehebedingten Verlust ausgleichen ( Beispiel: ein Partner hat auf seine Karriere zu Gunsten des Anderen verzichtet, Ein Partner musste seine Karriere zu Gunsten der Kindeserziehung unterbrechen usw.).


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Ehebedingt hat es ja dann keinen Nachteil gegeben, da eine vollschichtige Beschäftigung mittlerweile mehr bringt, als vor der Ehe.
    durch das Wechselmodell kann sie voll arbeiten.
    Sie hatte während der Ehe schon die Möglichkeit, hat es aber abgelehnt.

  • Aber muss sie sich nicht um eine vollschichtige Beschäftigung kümmern?
    Ich könnte ja dann auch sagen, ich hab genauso wenig Lust zu arbeiten, wie sie.


    Die Betreuung für das Kind ist jederzeit gegeben.

  • Gollys, ich bin ja kein Fachmann.


    Aus den Erfahrungen heraus soll den Beteiligten die gleiche finanzielle Möglichkeit, annähernd der gleicher Standart erhalten bleiben, wie es in der Ehezeit eben war. Natürlich nicht für immer, da gibt es auch Grenzen, Laufzeit wird oft an die Ehezeit gekoppelt.

    Deine Ex hat in der Ehe ja auch nicht voll gearbeitet, hat aber auch mit deinem Geld gelebt.

    Jetzt wird ihr eben "Uberbrückungsunterhalt" gezahlt, damit Sie Zeit hat, sich selber auf die eigenen Füße zu stellen.


    Was meint denn der Scheidungsanwalt zu deiner Frage?


    Gruß


    frase

  • Ok… Das verstehe ich.

    Ist aber dann Auslegungssache des Gerichts?


    Mein Anwalt meinte, sie hat keinen Anspruch darauf.


    Am Freitag ist der erste Termin vor Gericht. Mal sehen auf was sie sich dann einlässt.


    Ich würde ihr zusammen mit der Auszahlung des Hauses noch 3 Jahre, immer einmalig einen Betrag zahlen, der das Haus und den Unterhalt abgilt.

    Bin gespannt!

  • Hi,


    es ist schwer, ganz ohne Aktenkenntnis da etwas voraus zu sagen. Einschlägig sind §§ 1573, 1578 BGB. Das Gericht wird sich zunächst damit befassen, wie denn die Einkommensverhältnisse der Betroffenen sind. Dann mit der Frage, ob mit einem fiktiven Einkommen bei der Noch-Ehefrau zu rechnen ist. Es ist in diesem Zusammenhang einerlei, wieviel sie tatsächlich arbeitet, sondern Basis ist die Arbeitszeit, die ihr zumutbar ist, wenn das denn arbeitstechnisch funktioniert. Was also eine angemessene Erwerbstätigkeit ist. So, und wenn dass ermittelt ist, kommt die Frage, wie lange noch die ehelichen Lebensverhältnisse zugrunde zu legen sind. Es kommt also nicht nur auf ehebedingte Nachteile an, siehe z.B. FamRZ 2012, 281 RN 16 ff mwN.


    Gerade im www liest man viele Beispiele, aus denen ausschließlich auf ehebedingte Nachteile abgestellt wird. Etwa so: Kind ist 10 Jahre alt, also kann Betreuungselternteil ganztägig arbeiten. Das kann so sein, muss aber nicht. Und, selbst wenn dann irgendwann der Betreuungsunterhalt wegfällt, dann ist immer noch auf die ehelichen Lebensverhältnisse abzustellen. Und - je länger die Ehe Bestand hatte, desto länger kann auch der finanzielle Schutz des Ex, welcher geringer verdient, andauern.


    In unserem Fall: ich prognostiziere hier nichts. Aber, dein Anwalt kennt die Akte, die finanziellen Verhältnisse genau und auch die Haltung des Gerichts in so Fällen.


    TK