Anfrage vom Sozialhilfeträger?!

  • Hallo Tatti,


    du kannst nur abwarten.

    Grundsätzlich sind ja alle Kinder unterhaltspflichtig, das hat das AEG auch nicht geändert.

    Nur der Rückgriff des Sozialamtes wurde begrenzt auf Bruttoeinkommen über 100.000€ p.a.


    Was ich damit sagen will, es gibt Konstellationen, da verklagen die Eltern ihre Kinder direkt zivilrechtlich auf Unterhalt.

    Ob das dann ein Beteuer machen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.

    Da gilt dann die Grenze überhaupt nicht.


    Aber, selbst wenn du vom Rückgriff betroffen wärst, ist vollkommen offen, in welcher Höhe das der Fall wäre.


    Du hast noch Geschwister, die auch berücksichtigt werden müssen.

    Wenn deren Einkommen unter der Grenze liegt, wird das eben je nach Einkommen berechnet.

    Du wirst also nie den Unterdeckungsbetrag allein tragen müssen.


    Jedes Geschwister erhält so eine eigene Berechnung mit dem entsprechend ermittelten Anteil.

    Wer dann unter der Grenze liegt zahlt nichts, wer darüber liegt, eben den errechneten Anteil.


    Bleib also entspannt, ich habe keine Geschwister und hätte damals über 900€ zahlen sollen.

    Die Geschwisterquote ist für viele SB ein "rotes Tuch".

    Nur über Umwege und per Gericht kann Auskunft erlangt werden, das lohnt oft die Mühe nicht.

    Es werden aber staatliche Gelder in der Sozialhilfe eingesetzt, du, wir alle zahlen das mit unseren Abgaben an den Staat.

    Ist doch klar, das man die "fetten Fische" nicht vom Haken lässt.


    Ich konnte mir mächtig was anhören, als ich gegen die Berechnung vorging.

    Nur das wir uns nicht falsch verstehen, es war vor dem AEG und ich lag deutlich unter der jetzigen Grenze.


    Ich kann deine Unruhe aber sehr gut verstehen, hab etwa 2 Jahre das gleiche Gefühl gehabt.


    Plane also dein Einkommen je nach Möglichkeit, wie es hier schon angedacht wurde.

    Dann kannst du entspannt bleiben.


    Gruß


    frase

  • danke frase für die Antwort! Somit ist es, so in zB meinem Fall mit gesamt 5 Kindern des Herren eine theoretische Berechnung für alle 4 erfolgt und dann werden alle 4 angeschrieben und es wird geschaut wer über 100.000 Euro hat und seinen Anteil zahlen kann? Wirklich? Dann ist man ja besser gestellt mit vielen Geschwistern? Dann wäre das ja im Falle eines Falles „mein Glück“ damit die Berechnung nicht so hoch ausfällt? Das hatte ich so noch nicht gehört. Das nur das Geschwisterteil zahlen muss, dass über der Grenze liegt und das andere oder die anderen fein raus sind wenn diese nicht so viel verdienen, natürlich schon. Das aber der gesamte zu zahlende Teil an das Heim dann noch durch alle vorhandenen Geschwister geteilt wird und man seinen Teil zahlen muss wenn man über 100.000 Euro hat, war mit neu.

    Ist das aber korrekt verstanden?

  • dann darf ich nochmals kurz das Risiko zusammen fassen?! Falls meine Firma sich weiterhin quer stellt und ich knapp über 100.000 Euro auslaufen werde für 2023 kann folgendes passieren:

    Irgendwann kommt in diesem Jahr die RWA von der Stadt. Sagen wir einfach mal im September. Dann müsste ich theoretisch für September bis Dezember 23 den zu berechnenden Anteil irgendwann

    rückwirkend zahlen und mich dem ergeben. Dann werde ich aber nicht fortlaufend weiter zahlen weil ich ja nicht weiß ob ich 2024 über diese Grenze kommen werde. Dies muss dann wieder bis zum Steuerbescheid 2025 abgewartet werden (würde mir dann nie wieder passieren da ich dann den Bonus aus meiner Jobbeschreibung heraus nehmen lassen werde)….

    Ist das so korrekt?

  • 5 Kinder, 5 Berechnungen für jedes Kind nach seiner Leistungsfähigkeit.

    Danach wird entsprechend der Leistungsfähigkeit unter den Geschwistern der Anteil berechnet, den es zu zahlen gilt.

    Nun trennen sich die Wege, zahlen muss, wer über der grenze liegt, die unter der Grenze brauchen nichts befürchten (AEG).


    Das ist dann ja auch der Ansatzpunkt, gegen eine fehlerhafte Berechnung, da die Geschwisterquote nicht berücksichtigt wurde, vorzugehen.

    Hier würde ich aber eine Sozialrechtler mit entsprechender Spezialisierung empfehlen, den hatte ich auch.


    Eine Unterhaltsrückforderung (für Hilfe zur Pflege) gilt ab RWA und muss innerhalb eines Jahres durch das Amt eingefordert werden.


    Da es für die aktuelle Bewertung des Einkommens auf den Steuerbescheid ankommt, sollte hier eben genau geschaut werden.


    Auch wenn man nur knapp unter der Grenze verdient, ist man auf dem Schirm des Amtes und sollte mit einer regelmäßigen Überprüfung rechnen.


    Also bleib ruhig und gib möglichst wenig Informationen, die Anhaltspunkte liefern und frag auch nicht im Heim etc. nach.


    Gruß


    frase

  • Danke frase! Wenn ich das zwecks Geschwister bei Google suche dann kommt dort raus, dass es keine Quote gibt sondern die Geschwister zahlen die halt über 100.000 Euro sind. Das die Quote damals galt unter alter gesetzlichen Regelung?!

  • Hallo Tatti,


    ich erinnere mich, das es hier im Forum dazu schon Diskussionen gab und hier kannst du mal was dazu nachlesen:


    Berechnung Elternunterhalt bei mehreren Geschwistern


    Nur weil google da was anderes schreibt, muss es ja nicht richtiger sein.

    Wir sind hier ein Laienforum, es wird diskutiert und Erfahrungen werden ausgetauscht.


    Die korrekte Rechtsauslegung ist auch so eine Sache und du musst dich dann halt kümmern.

    Stell dir nur mal vor, eines deiner Geschwister ist nicht so ehrlich und verschweigt Einkünfte.

    Es wird ja oft noch mit dem starren Selbstbehalt gerechnet.

    Ich würde nur eine Forderung akzeptieren, die auch vollkommen Nachvollziehbar ist.

    Darüber können wir dann gerne weiter fachsimpeln, wenn du wirklich eine Auskunft geben musst.

    Da warten die nächsten Erkenntnisse auf dich oder du durchstöberst das Forum mit der Suchfunktion.


    Ein Schreiben von einem Amt und die Forderungen die damit verbunden sind werden noch viel zu oft als korrekt angesehen.

    Auch dort arbeiten nur Menschen (bisher), die haben Anweisungen zu befolgen. Ganz ehrlich, ich hätte damals gezahlt, wenn die nicht mit einer solchen Summe um die Ecke gekommen wären. Das Forum hier hat mir sehr geholfen, ich hatte Null Ahnung von der Materie und die Leute, die damals noch hier waren, haben mir einen Weg gezeigt, sich sinnvoll und rechtskonform zu wehren, was selbst meine Anwältin in erstaunen versetzt hatte.


    Gruß


    frase

  • Hallo zusammen

    irgendwie unfassbar da es ja angeblich sonst so lange dauert (wie auch die Frau vom sozialen Dienst meinte) aber heute ging mein Handy (der Pflegedienst hatte wohl einfach meine Nummer weitergegeben…) und es war die Betreuungsstelle aus Essen. Die Dame war zwar nett aber gut… auch ihr habe ich mitgeteilt, dass es 4 Kinder gibt zu denen er nie Kontakt hatte wegen seiner Alkoholsucht und das ich mich nicht kümmern kann und werde. Sie zeigte Verständnis. Sie sagt das er nun einen Betreuer aus ihrem Team zugewiesen wird. Sie war über die Info bei welcher Bank er Kunde ist und zu welcher Wohnungsverwaltung die Mietwohnung gehört schon dankbar. Sie vermerkt das der Betreuer mich nur im Notfall nochmal telefonisch kontaktieren kann sagte sie. Keine Ahnung.

    Ich hoffe ich habe mich richtig verhalten…

    Nun ist das Thema wieder akut in meinem Kopf.

    Ich gehe davon aus, dass der Betreuer dann Anträge stellt zwecks Hilfe beim Sozialamt da Rente nicht reicht!? Ich hoffe ich werde nicht nochmals kontaktiert. Abwarten.

    Nun eine Frage:

    sagen wir mal ich bekomme im August diese Rechtswahrungsanzeige. Warum auch immer das Amt das macht und vermutet ich könnte über der Summe liegen…

    Rente des Herren ca 1700 Euro

    Heimplatz 3100 Euro (steht so im Internet auf deren HomePage)

    Differenz 1400 Euro

    Die Differenz muss dann das Sozialamt übernehmen. Die können theoretisch alle Kinder anschreiben? Oder dürfen die auch nur z.B mich anschreiben oder ein anderes Kind von ihm? Oder müssen sie wenn ALLE Kinder anfragen? Das würde dir Wahrscheinlichkeit ja senken oder?

    Wenn im August die RWA kommt müsste ich ja , sofern ich Anfang 2024 mein Jahreseinkommen für 23 wirklich offen legen muss und über der Grenze bin, für die Monate August bis Dezember zahlen. Korrekt? Wie ist denn dann das Verhältnis zwecks der anderen Kinder und diesem Anteil!? Das Gesetz besagt ja, dass der Anteil der anderen Kinder nicht mit getragen werden muss. Egal ob die zahlen können oder nicht (zwecks Grenze 100.000) . Oder?

    Bei der genannten Summe der Differenz reden wir dann über ggf welche Summe die für mich im Raum steht? Bei gesamt 4 Kindern die er hat. Mein Jahreseinkommen wird wegen dem Bonus bei ca 110.000 liegen, ich bin Steuerklasse 1. ohne Kinder.

    Danke für Einschätzungen. Ich muss irgendwie wissen was im schlimmsten Fall auf mich zu kommt. Mich belastet das sehr.

    Mein Freund und ich haben nämlich genau dieses Jahr eine Wohnung gekauft und ich fast mein gespartes dort rein gesteckt nachweislich (könnte mir das bei der Berechnung noch zu gute kommen?!???) dies haben wir Anfang des Jahres beschlossen und auch dann schnell umgesetzt mit Wohnung. Grund war auch, dass ich dieses Jahr wegen dem Erfolg (Projekt im Januar)den Bonus erhalten werde.

  • Hallo Tatti,


    wenn der "Herr" 1.700 € Rente hat und der Platz wirklich nur 3.100 € kosten sollte, sieht es nicht so dramatisch aus.

    Es gibt ja noch den Pflegegrad, ohne den kommt er eigentlich nicht ins Heim.

    Weiterhin gibt es Zulagen, ja nach Dauer des Heimaufenthaltes.

    Wichtig ist eigentlich der zu zahlende Eigenanteil, der ist aber variabel von Heim zu Heim.


    Hier mal eine Übersicht der VDEK


    https://www.vdek.com/content/d…ligung_in_eur_tabelle.jpg


    Solltest du wirklich eine RWA erhalten, würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.


    Gruß


    frase

  • Hey frase

    er hat volle Pflegestufe. Und die 3100 Euro sind der Eigenanteil vom Heim! Mit dem Geld der Pflegestufe. So steht es auf der Homepage vom Heim im Bereich der Kosteninfo…

    Von der Differenz 1700 Euro müsste ich wahrscheinlich was übernehmen? Bei 4 Geschwistern (keine Ahnung ob die über der Grenze sind)? Gibt es da wahrscheinliche Berechnungen?

    Und muss das Sozialamt alle Kinder wenn anschreiben?

    Gruß

  • Hallo Tatti,


    dann wäre das Heim aber sehr teuer, deutlich über dem Schnitt.


    Nun musst du abwarten, ob das Amt sich meldet mit RWA und eine Einkommensauskunft verlangt.

    Spekulieren hilft hier wenig.


    Die Regeln sind ja bekannt.

    Ich sehe bisher keine Anhaltspunkte, das du Post bekommst.


    Also gib keine Hinweise, auch nicht dem Betreuer.

    Und muss das Sozialamt alle Kinder wenn anschreiben?

    nein, nur wenn die Vermutung besteht, das die Grenze überschritten wird.


    Hier scheiden sich aber die Geister, denn eine korrekte Berechnung ist ja eigentlich nur mit den Einkommen aller UHP möglich.

    Da würde ich dann in deinem Fall einen Profi hinzuziehen.


    Ich war auch nur Betroffener (ohne Geschwister) und jeder Fall ist eben anders. Auch jedes Amt hat so seine Eigenheiten.


    Klar kannst du hier weiter berichten und gerne teilen wir dir unsere Meinung mit.

    Ich muss irgendwie wissen was im schlimmsten Fall auf mich zu kommt.

    Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der RWA kann der Regress erfolgen, wenn du über der Bruttogrenze liegst.

    Es hängt von deiner Leistungsfähigkeit ab. Hast du die 1.400€ Differenz zur Verfügung und benötigst du diese Summe nicht um dein Leben so weiter zu leben wie bisher, wäre das der schlimmste Fall.


    Gruß


    frase