Hallo Tatti,
du kannst nur abwarten.
Grundsätzlich sind ja alle Kinder unterhaltspflichtig, das hat das AEG auch nicht geändert.
Nur der Rückgriff des Sozialamtes wurde begrenzt auf Bruttoeinkommen über 100.000€ p.a.
Was ich damit sagen will, es gibt Konstellationen, da verklagen die Eltern ihre Kinder direkt zivilrechtlich auf Unterhalt.
Ob das dann ein Beteuer machen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.
Da gilt dann die Grenze überhaupt nicht.
Aber, selbst wenn du vom Rückgriff betroffen wärst, ist vollkommen offen, in welcher Höhe das der Fall wäre.
Du hast noch Geschwister, die auch berücksichtigt werden müssen.
Wenn deren Einkommen unter der Grenze liegt, wird das eben je nach Einkommen berechnet.
Du wirst also nie den Unterdeckungsbetrag allein tragen müssen.
Jedes Geschwister erhält so eine eigene Berechnung mit dem entsprechend ermittelten Anteil.
Wer dann unter der Grenze liegt zahlt nichts, wer darüber liegt, eben den errechneten Anteil.
Bleib also entspannt, ich habe keine Geschwister und hätte damals über 900€ zahlen sollen.
Die Geschwisterquote ist für viele SB ein "rotes Tuch".
Nur über Umwege und per Gericht kann Auskunft erlangt werden, das lohnt oft die Mühe nicht.
Es werden aber staatliche Gelder in der Sozialhilfe eingesetzt, du, wir alle zahlen das mit unseren Abgaben an den Staat.
Ist doch klar, das man die "fetten Fische" nicht vom Haken lässt.
Ich konnte mir mächtig was anhören, als ich gegen die Berechnung vorging.
Nur das wir uns nicht falsch verstehen, es war vor dem AEG und ich lag deutlich unter der jetzigen Grenze.
Ich kann deine Unruhe aber sehr gut verstehen, hab etwa 2 Jahre das gleiche Gefühl gehabt.
Plane also dein Einkommen je nach Möglichkeit, wie es hier schon angedacht wurde.
Dann kannst du entspannt bleiben.
Gruß
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