Alles anzeigenKorrekt.
Du bist nach dem Gesetz nicht verpflichtet dem SHT eine Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse zu erteilen, solange der SHT keine hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der 100T Euro Einkommensgrenze bei dir genannt hat
Grüße,
m
danke meg! Ok!
Kennst du Fälle wo dies nun schon so vorgekommen ist? Oder verschicken die Ämter daher aktuell weniger Anfragen (außer wo man auf z.B Film und TV bekannt ist oder Bekannter Oberarzt etc)
Viele Grüße