Hallo zusammen
seit dem neuen Angehörigen Entlastungsgesetz herrschen ja verschiedene Meinungen, ob das Amt die Auskunft zwecks Jahreseinkommen bzw finanzieller Situation an angehörige Kinder stellen darf (da ja eine Vermutung zwecks Einkommen über 100.000 Euro vorliegen müsste) wenn es z.B zu einer Unterbringung im Heim kommt und die Rente nicht ausreicht usw.
Gibt es hier Erfahrungen wie das aktuell gehandhabt wird? Kennt ihr Fälle? Und ich meine keine Fälle, wo eine Auskunft schon in der Vergangenheit erfolgte und das Amt vermutet, dass ein hohes Einkommen vorliegt und daher erneut anfragt. Hier liegt ja dann bereits eine Rechtswahrungsanzeige vor usw.
Ich meine komplett neue Fälle aktuell.
Muss das Amt dann seine Vermutung begründen? Wie sieht es gesetzlich aus? Muss dann
Auskunft gegeben werden auch wenn nicht klar ist woher das Amt solch eine Vermutung her hat?
kennt jemand Fälle wo dies passiert ist?
Im Netz finde ich keine aktuellen Erfahrungen. Nur verschiedene Bewertungen der gesetzlichen Lage und was wir gemacht werden könnte usw.
Ich habe keinen Fall finden können der aktuelle Abläufe berichtet. Auch nicht wie Urteile ausfallen wenn jemand z.B wegen einer Bonuszahlung (wegen außerordentlicher Leistung) etwas über der Summe wäre (einmalig in einem Kalenderjahr da Bonus hoch aber nicht das fixe Gehalt) und genau in diesem Fall ggf zwecks Heimunterbringung vom
Amt angeschrieben werden könnte.
sind die Ämter zurückhaltend da keiner weiß wie man vorgeht?
Danke für Infos und viele Grüße