Ein Dienstwagen erhöht das unterhaltsrechtliche Einkommen um diesen geldwerten Vorteil.
Eine Zweitwohnung ist bei entsprechendem Einkommen als berufsbedingte Aufwendung vom Einkommen absetzbar, wenn diese rechnerisch halbwegs sinnvoll ist, z.B. weil die Anrechnung von Fahrtkosten viel höher wäre.
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