Hallo
Ich habe eine Freundin - die hat mich darum gebeten hier zu fragen.
Sie hat einen Sohn der eingeschult werden soll dieses Jahr.
Kindesvater lebt in der Nähe der ausgesuchten Schule. Wo der kleine drauf gehen wird.
Es gibt nur die Schule, die in Betracht käme für das Kind.
Jetzt ist es so, das der Kindesvater wegen dramatischem Stalking schon mal angezeigt wurde und er kein Sorgerecht mehr hat. Knapp 4 Jahre nicht mehr. Und Umgang hat er auch knappe 3-1/2 Jahre schon nicht mehr. Er will das Kind nicht mehr sehen. Weil kein Interesse besteht. Außer Anlasskarten zu Festlichkeiten kommt gar nix von Ihm.
Er erkundigt sich weder bei der Kindes-Mutter nach dem Wohl des Kindes noch schreibt er in die Karten, wenn welche kommen „wie es ihm geht“ sowas schreibt er nicht.. er fragt aber auch sonst nirgends nach wie es Ihm geht .. erkundigt sich also nirgends nach Ihm…
Die Frage die meine Freundin sich stellt ist ob die Angst berechtigt ist vor erneutem Stalking , da er nicht weiß wie er aktuell aussieht .. etc und sich nicht nach Ihn erkundigt und auch übers Gericht keine Interesse mehr zeigt .. sprich er möchte den kleinen gar nicht mehr sehen…
Und die Angst ist da er direkt daneben lebt , das er dann herausfindet - auf welche Schule der kleine dann geht und Ihm auflauert .. etc und versucht am Tor zu manipulieren.. kann ja immer mal passieren .. weil die Überlegung da ist doch weg zu ziehen .. und ggf. mit Partner zusammen zu ziehen in einen ganz anderen Kreis .. und eine ganz andere Schule zu wählen wo er nicht so schnell hin käme und die Angst nicht so groß wäre , das der kleine von dem Vater aufgelauert werden könnte ..was meint ihr ?
Zweite Frage muss die Kindesmutter - dem kv dann sagen - wohin Sie dann zieht ? Trotz keinem Umgang und trotz alleinigem Sorgerecht ??
Ist sie dazu verpflichtet ?
Und sich mitzuteilen auf welche Schule er wann wie und wo eingeschult wird ???
liebe Grüße