Trennungsunterhalt

  • Hallo


    ich bin neu hier und habe ein Grundsätzliche frage zum Trennungsunterhalt- Vorab möchte ich mich entschulidigen Falls das thema bereits behandelt wurde ( habe lange gesucht ;-))-


    Wir haben uns entscheiden seit ein Paar Monaten zu trennen, und leben seit dem im Gleichen haushalt, mein Partner ist allerdings auf der suche nach einer neuen Wohnung.


    wir haben noch ein Gemeinsames Konto mit Mehr als 300.000 € welches wir 50:50 aufteilen wollen. wir sind beide berufstätig und haben ein Netto Gehalt im Verhältniss 70 zu 30 .


    muss der Partner der hier mehr Verdient einen Trennungsunterhalt bezahlen obwohl der andre Partner über Eigenversorgungskapital verfügt ?


    Danke

  • Hallo mak,


    Ja, es muss TU gezahlt werden ( wenn gefordert).


    edy

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  • Hallo ebb Hallo timekeeper,


    wow..... vielen dank für die schnellen antworten....


    Also im Prinzip spielt für Trennungsunterhalt Zahlung das Vermögen keine Rolle ( egal was der Ehepartner auf seinem Konto hat ) ?


    und wie lange muss gezahlt werden wenn wir uns entscheiden nur zu trennen und nicht zu scheiden ?


    noch eine Frage, ist es hier in diesem Fall eine Trennungsvereinbarung ratsam ?


    Danke

  • Hallo,


    Also im Prinzip spielt für Trennungsunterhalt Zahlung das Vermögen keine Rolle ( egal was der Ehepartner auf seinem Konto hat ) ?


    nein das spielt keine Rolle ( eine Rolle könnte aber spielen, wie das Guthaben auf dem Konto zustande gekommen ist?


    TU kann bis zur Scheidung verlangt werden.


    edy

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  • Hallo



    das Guthaben kommt aus der Aufteilung des gemeinsamen Vermögen nach der Trennung

    Also am Ehetag hatte jeder den Betrag "Null" ?


    edy

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  • Hallo mak,


    ihr könnt euch natürlich frei entscheiden, nur: bei Trennung muss die Steuerklasse geändert werden. Der Partner profitiert von den jeweiligen Rentenpunkten des Anderen.


    edy

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  • Hi,


    die Steuerklasse muss für das nächste Jahr geändert werden, also für das Jahr nach der Trennung. Das Vermögen ist keine Angelegenheit des Unterhalts, sondern eine des Zugewinnausgleichs. Dies bedeutet, dass dieses Geld weder in die Berechnung der Unterhaltsansprüche des berechtigten Partners eingeht, noch in die Partners, der zahlen muss. Das läuft also völlig unabhängig voneinander. Auf Ausnahmefälle möchte ich hier nicht eingehen.


    Trennungsunterhalt wird bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt. Ob danach Aufstockungsunterhalt geleistet werden muss, das ist von einer Fülle von Faktoren abhängig. Entscheidend für diese Beurteilung sind die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Dauer der Ehe, um mal die wesentlichen Faktoren zu nennen. Auch wird dann geguckt, ob der sozial schwächere Partner mehr verdienen könnte. Berufliche Untätigkeit trotz Optionen muss der Ex nicht finanzieren. Man muss also sehr auf den Einzelfall schauen. Aber, unbegrenzt ist der nacheheliche Unterhalt nicht zu bezahlen. Auch hier möchte ich nicht auf Einzelfälle/Ausnahmefälle eingehen.


    TK