Vergleich mit dem Jugendamt

  • Hallo zusammen,


    kurz zum Sachverhalt.

    Titulierte Unterhaltsforderungen aus nicht laufendem Unterhalt. Kinder sind mittlerweile Erwachsen.

    Schulden wurden nicht in die Privatinsolvenz mit aufgenommen. Es besteht eine Forderung von knapp 28000€. Die Sachbearbeiter stellen sich doof und sagen sie können keinen Vergleich annehmen , da laufender Unterhalt. Was ja totaler Quatsch ist.

    Meine Frage: Darf das Jugendamt einen Vergleich annehmen oder ist dies gesetzlich ausgeschlossen? Die Höhe der Vergleichssumme wäre hier erstmal zweitrangig.

    Leider finde ich keinerlei Informationen dazu im Netz, ob dies geht oder gänzlich ausgeschlossen ist.

    Vielleicht ja hier jemand Erfahrungswerte.


    Liebe Grüße

  • Hi,


    nun ja, da wird dann auch ein Titel existieren. Es macht doch keinen Sinn, auf einen Teil eines austitulierten Betrages zu verzichten. Das wird nur in Ausnahmefällen gemacht; ein Vergleich wird in der Regel vor Titulierung abgeschlossen. Warum sollte der Steuerzahler auf einen Teil des ihm zustehenden Geldes verzichten? Ich könnte mir nur eine Abweichung von dieser Regel vorstellen, wenn der Schuldner sofort einen größeren Geldbetrag auf einen Schlag anbietet. Also eine Einmalzahlung, so dass die Vorschusskasse die Akte als erledigt in die Ablage in den Keller verfrachten kann.


    Die klassische Definition des Vergleichs: nachgeben auf beiden Seiten bei ungewisser (!) Sach- und Rechtslage. Und bei dir ist nichts ungewiss.


    TK