Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt.
Titulierte Unterhaltsforderungen aus nicht laufendem Unterhalt. Kinder sind mittlerweile Erwachsen.
Schulden wurden nicht in die Privatinsolvenz mit aufgenommen. Es besteht eine Forderung von knapp 28000€. Die Sachbearbeiter stellen sich doof und sagen sie können keinen Vergleich annehmen , da laufender Unterhalt. Was ja totaler Quatsch ist.
Meine Frage: Darf das Jugendamt einen Vergleich annehmen oder ist dies gesetzlich ausgeschlossen? Die Höhe der Vergleichssumme wäre hier erstmal zweitrangig.
Leider finde ich keinerlei Informationen dazu im Netz, ob dies geht oder gänzlich ausgeschlossen ist.
Vielleicht ja hier jemand Erfahrungswerte.
Liebe Grüße