Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich hatte für 2 Jahre einen schlechter bezahlten Job angenommen und mit meiner Ex alles geklärt, dass sie den Unterhalt von mir nicht mehr bekommen könne und ich wenn ich mehr verdiene wieder den vollen Unterhalt zahle.
Alles kein Probelm gewesen, Unterhaltsstelle Jährlich die Unterlagen geschickt, sie haben alles aufgerechnet. Schick.
Dann habe ich früher mehr Gehalt bekommen, also hab ich der Unterhaltsstelle geschrieben ich kann wieder bezahlen. Soweit so gut.
Dann kam auch verständlicherweise ein Schreiben, es sind 4500 € aufgelaufen bitte zahlen sie in Raten a 100 € zurück.
Auch alles gut. 2 Jahre lang habe ich nichts gehört, sie wollten keine Unterlagen nichts haben. Ich zahle fleißig Unterhalt. Letztes Jahr hatte ich dann meine Steuererklärung gemacht und wundere mich, was dauert da so lange. Dann teilte mir das FA mit, dass sie einen Vollstreckungstitel vollstrecken.
Die komplette Rückerstattung einbehalten. Ohne vorher von der Unterhaltsstelle eine Info oder sonstige Aussage zu bekommen. Ich hatte dann da angerufen und habe von der Sachbearbeiterin die Antwort bekommen, seinen Sie doch froh das es erledigt ist.
Meine Frage darf Sie einseitig, obwohl ich immer zurückgezahlt habe, einfach so die Rückerstattung einziehen?
Und nun kommt die nächste Sache, dieses Jahr behalten Sie wieder knapp 200 € ein, obwohl eigentlich alles erledigt ist. Ich habe kein Mahnschreiben oder sonstiges von der Unterhaltsstelle bekommen.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Entscheidungen?
Danke im voraus
Jens