Befangenheit: wie lange und Ausstrahlungswirkung auf andere Verfahren

  • Hallo zusammen,


    wenn ein Richter für befangen erklärt worden ist, für wie lange gilt er dann als befangen?

    Gilt er dann nur z.B. im Unterhaltsverfahren als befangen oder auch in einem parallelen oder folgenden z.B. Sorge- oder Umgangsrechtverfahren?


    Besten Dank im Voraus!

  • Moin!


    Die Befangenheit ist aus de Sicht des Feststellenden fortdauern.


    Ist die Befangenheit nicht durch das Gericht festgestellt oder durch die betroffene Person selbst bestätigt worden, ist sie ja nicht befangen.

    Ein Durchfärben gibt m.W. nicht.


    Grüße

    Jürgen