nachehelicher Unterhalt für Ex-Partner

  • Hi,


    natürlich kann man auch trotz Unterhaltsverpflichtungen einen Kredit aufnehmen, seinen Job aufgeben, in Elternzeit gehen. Nur, man kann sich das nicht auf Kosten Dritter tun. Die Unterhaltsberechtigten sind nicht dazu da, eigene Lebensplanung zu finanzieren. So etwas überlegt man sich vorher! Und für die betreuende Kindsmutter ist das doch auf der Zeitschiene sehr begrenzt.


    TK

  • Timekeeper dein Wort in Gottes Ohren . Manche wissen genau wie sie es machen müssen um nie richtig etwas zu arbeiten . Ich kenne genug ! Dann gibt es die anderen da hab ich auch gerade 2 aus meinem Bekanntenkreis die mit ihrem Partner zusammen sind . Die gehen wieder arbeiten wenns Kind 1 Jahr alt ist weils wohl finanziell nicht reicht wenn nur einer Geld verdient.

  • Du, ich gehöre ja noch zu der Generation, die jeweils 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen hat mit der Arbeit. In Ermangelung von Kita-Plätzen musste ich mir eine private Kinderfrau leisten; die im Prinzip letztlich mehr verdient hat, als ich zur Verfügung hatte. Habe also doch für viele Jahre recht arm gelebt. Heute meinen alle, ich hätte das ja so super hinbekommen, es ginge also ganz einfach. Nee, es geht überhaupt nicht ganz einfach. Schon deshalb, weil die Öffnungszeiten in den Kitas eben in den seltensten Fällen nahtlos mit den beruflichen Anforderungen überein stimmen. Aber auch, weil wir immer noch das Kindeswohl haben. Fremdbetreuung in vollem Umfang verkraften die wenigsten Kinder schon mit einem Jahr. Hinzu kommt dann noch, dass dann häufig zwei verschiedene Betreuungen erforderlich wären. Eine bis zur Öffnung der Kita, und diese müsste dann nach Ende der Kita auch nochmals da sein, oder vielleicht auch noch eine andere Person. Sorry, aber das hat mit Kindeswohl gar nichts zu tun, ist m.E. unverantwortlich.


    Nur eines ist ganz klar: beim Alter von etwa drei Jahren kommt Flexibilität in die Betreuungs/Unterhaltssituation. Und das ziemlich ausnahmslos. Und mit der Einschulung haben wir inzwischen wenigstens einen festen Rahmen, den man einplanen kann, einfach, weil die Betreuung in der Schule in den Vormittagsstunden sicher gestellt ist, auch wenn der Unterricht nicht um 8.00 Uhr anfängt, sondern später. Bei uns war das Problem, dass der Unterricht mal um 8.00 Uhr anfing, mal um 8.45, mal um 9.30 Uhr. Das alles war mit Berufstätigkeit der Betreuungsperson praktisch nicht vereinbar.


    Und, du musst nicht alles glauben, was so am Stammtisch erzählt wird. Klar, es gibt immer Personen - und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Kind zu betreuen ist - es schaffen, nicht zu arbeiten und trotzdem (gut) zu leben. Nur das finanziert nicht der zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Verpflichtete. Wirklich nicht.


    TK

  • Hallo zusammen,

    ich glaube die meisten verstehen die Ansätze hier ganz gut. Aber wie schon erwähnt ist es immer von einzelnen Situationen abhängig. Wie gesagt, bei mir ist die ex Partnerin selbst Erzieherin und könnte sogar das Kind in ihre Einrichtung mitnehmen. Aktuell weiß sie auch laut Aussage ihres Anwaltes noch noch nicht wie lange sie arbeiten geht, weil die Kita sich wohl im Umzug befindet. Scheinbar wechselt sie also den Standort und geht nicht zu ihrer alten Einrichtung zurück. Ebenso hat er jetzt (obwohl noch keine 2 Jahre um sind) neue gehaltszettel verlangt. Wenn diese nicht eingereicht werden hat er schon wieder mit Klage gedroht. Für mich ist das einfach nur noch ein nervlicher Krimi und ich kann viele Väter in einigen Situationen verstehen. Das kann nicht nur ich sondern auch meine Partnerin die selbst Mutter seit 6 Monaten ist. Ob die Aufstockung weniger sein wird ist auch mal dahin gestellt. Angenommen sie hat vorher 2.000€ verdient und jetzt nur noch 1.000€ dann muss ich also das aufstocken. Wow 150€ gespart das nenne ich Gerechtigkeit, dass sie so viel hat wie vorher und der Vater nicht. Dann sollen se doch lieber beide Elternteile auf 75% Gehalt rechnen, was dann auch fair wäre.

    SD