Wie gehe ich es an.....

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich möchten uns scheiden lassen. Ich habe keinen Schimmer wie man das angeht.

    Klar, wir müssen zu einem Notar und so. Wir würden gerne den Streitwert so gering wie möglich halten und nicht den Notar reich machen.

    Da gibt es ein Haus und eine 24 jährige Ehe, eine Tochter mit 23 und fertiger Ausbildung....etc.


    Was wäre der erste Schritt, also noch vor einem Notar, der einem vermutlich aufdrängen will den Streitwert möglichst hoch zu halten. Oder denke ich da falsch ?


    Dankt Euch, ojensch

  • Hallo ojensch,


    Zuerst muss ein Trennungsjahr eingehalten werden.


    Ihr solltet im Voraus klären über was ihr euch nicht streiten wollt.


    Wenn ihr euch in allen Punkten einig seid, braucht ihr den Notar nur wegen einer evtl. Hausübernahme ( Grundbucheintrag).


    Ansonsten würde sogar ein Anwalt genügen.


    edy

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  • Hi,


    zunächst einmal ist festzuhalten, dass Notar und Rechtsanwalt völlig verschiedene Aufgabenbereiche haben. Für die Scheidung bedarf es eines zugelassenen Rechtsanwalts, keines Notars. Ob später irgendwann noch ein Notar erforderlich ist, das ist eine ganz andere Frage und im Augenblick nicht vorrangig.


    Und, auch bei größter Einigkeit zwischen den (Ex) Partnern, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Ein Anwalt ist Interessenvertreter und kann nun mal nicht beide gegnerischen Parteien gleichzeitig vertreten. Wenn man sich in allen Punkten einig ist, langt es, wenn für das eigentliche Scheidungsverfahren nur der Antragsteller einen Anwalt mandatiert, der Antragsgegner lediglich den Vortrag des Antragstellers vor Gericht bestätigt, also keine eigenen Anträge stellt.


    Ich empfehle in so Fällen eigentlich (fast) immer, dass sich beide Betroffenen getrennt eine Erstberatung bei einem Anwalt ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Die kostet kein Vermögen, das kann auch vor Mandatierung abgesprochen werden. Da es bei einer so langen Ehedauer um relativ viel gehen kann, finanziell, halte ich das für eine gute Geldanlage.


    Noch ein Hinweis: häufig werden Eheverträge empfohlen, die dann aber wiederum den Gegenstandswert in die Höhe treiben, weil da ein Notar auf jeden Fall involviert ist und der Vertrag trotzdem der Genehmigung des Scheidungsgerichts bedarf. Sind aber fast immer überflüssig.


    TK

  • Ok, Scheidung - Notar.

    Haus und Co - Notar.


    Ehevertrag haben wir nicht. Wollten wir bewusst nicht.


    Ok, also einen oder zwei Anwälte zur Erstberatung.

    Das Honorar hängt bei einem Scheidungsanwalt nicht am Streitwert ? Oder doch ?

    Oder ist das bei einem Notar ?


    Grüße ojensch

  • Nachtrag:

    Wer kann mir denn sagen, wieviel mir am gemeinsamen Haus zusteht ?

    Ist nicht ganz so einfach bei uns. Grundbuch und Kreditabbezahlung.....

    Auch Rentenfragen ?!

    Auch der Anwalt ?

  • Nein, Scheidung nicht Notar, sondern Rechtsanwalt. Natürlich hängt auch in einem Scheidungsverfahren das Anwaltshonorar am Gegenstandswert, soweit es gerichtlich anhängig ist. Außergerichtlich stellt sich die Frage, ob es sich um eine Erstberatung handelt oder was sonst. Das kann man aber mit dem Anwalt absprechen. Bei Gericht hat man gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung nur wenig bis gar keinen Einfluss auf die Höhe des Streitwertes.


    Man sollte seine zukünftige Lebensplanung nicht von Streitwerten oder Anwaltskosten abhängig machen bzw. bestimmen lassen. Das kann sehr teuer werden.


    TK

  • Aha, gerichtlich oder außergerichtlich, ok.


    Warum sollte es zu Gericht gehen wenn alles einvernehmlich ist ?


    Danke für den Tipp ;-), aber hier geht es nicht um die weitere Lebensplanung. Wir wollen nur nicht den Anwalt reich machen, noch reicher meine ich :-).