Kindesunterhalt doppelt kassieren? Bitte um Hilfe!

  • Hallo und einen schönen Guten Tag, Ihr Cracks -

    ich hätte eine Frage an Euch und bin Euch sehr dankbar für jeden Hinweis oder Tipp zu meiner etwas ungewöhlichen Frage.

    Ich beschreibe Euch also mal einen ganz theoretischen Fall:

    Frau A und Herr A leben getrennt und haben einen 11-jährigen Sohn. Nehmen wir an, dass vor dem Familiengericht bereits seit langer Zeit über das Sorgerecht und das Umgangsrecht in diversen Verfahren verhandelt wurde. Ein zum Ende geschlossener Vergleich besagt, dass der Sohn im Haushalt der Mutter lebt und diese sich verpflichtet, mit dem Sohn in der "Heimatstadt" zu verbleiben.

    Nehmen wir weiter an, dass nun ein Verfahren nach §1666 beim Familiengericht anhängig ist, da die Mutter samt Sohn einfach in eine andere Stadt verzogen ist. Herr A war nicht informiert und weiß auch nicht, wo sein Kind zur Schule geht.

    Nun hatte Frau A bereits seit Längerem bei der Unterhaltsvorschusskasse in der Heimatstadt Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Herr A wurde durch das Landesamt für Finanzen angeschrieben und zahlt seitdem monatlich Unterhaltsvorschuss an das Landesamt für Finanzen - genau soviel wie das Landesamt ihm geschrieben hat. Ich glaube, wenn beide Eltern das Sorgerecht innehaben wird das hälftige Kindergeld von der Forderung an den Vater abgezogen und der Vater zahlt dadurch etwas weniger.


    Nun, da Frau A samt Sohn ohne das Wissen des Gerichts oder des Vaters in eine neue Stadt gezogen ist, wurde sie auch dort bei der Unterhaltsvorschusskasse vorstellig und diese schreibt Herrn A an und verlangt von ihm Auskunft, ob er denn den vollen Satz bezahlt. Wenn dies nicht der Fall sei, stünde der Frau A Unterhaltsvorschuss zu. Es sei allein relevant, wo das Kind tatsächlich lebt.


    Also meine Fragen hierzu:

    Es ist mir ja noch eingängig, dass die Unterhaltsvorschusskasse sich darum kümmert, wo das Kind tatsächlich lebt. Der "unerlaubte" Umzug selbst würde wohl ein Thema für das Familiengericht sein.

    Aber kann die Unterhaltsvorschusskasse der Mutter nochmals Unterhaltsvorschuss gewähren, wenn er diese doch bereits informiert hat, dass er unter dem Aktenzeichen XXX bereits Unterhalt an das Landesamt bezahlt??? Er zahlt eben nicht den vollen Unterhalt an das Landesamt sondern den um das halbe Kindergeld ermäßigten Unterhalt.

    Macht es sich das Amt nicht ein wenig einfach, einfach den Vorschuss zu genehmigen ohne beim Landesamt nachzufragen??


    Frau A hat diese Sache bereits in der Vergangenheit gemacht und in zwei Städten gleichzeitig Unterhaltsvorschuss kassiert.... aufgefallen ist das den Ämtern erst Jahre später...


    Ich hoffe, das alles war nicht zu verwirrend....und ich danke Euch sehr für Eure Tipps und Ideen.

    Fritz

  • Das sind leider ziemlich verwirrende Angaben.


    Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt 437 Euro (0-5), 502 Euro (6-11) und 588 Euro (ab 12).


    Beim Unterhaltsvorschuss wird das volle Kindergeld von 250 € abgezogen. Im Ergebnis bleiben 187 €, 252 € und 338 €. Sobald mindestens diese Summe fortlaufend an das Kind, vertreten durch die Mutter, gezahlt wird, kann diese keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten.


    (Der um das halbe Kindergeld ermäßigte Betrag ist genau die Mitte zwischen diesen beiden Summen und der Zahlbetrag für 100% des Mindestunterhaltes der Düsseldorfer Tabelle, derzeit 312 €, 377 € und 463 €. Diesen Betrag würde jedoch eine Vorschusskasse nicht einfordern können, weil sie gar nicht so viel auszahlen.)


    Ob du an die andere Vorschusskasse irgendwelche Rückstände abzahlst, wäre für die jetzt zuständige Vorschusskasse und auch für das Kind irrelevant. Zahlst du dagegen weiterhin den laufenden Unterhalt an irgendeine Behörde, solltest du dich mal um die Ein- und Umstellung dieser Zahlung kümmern. Am besten ist es den Unterhalt direkt an die Mutter zu zahlen.

  • Ich danke Dir sehr, Tabula rasa.

    Vater A hat der Unterhaltsvorschusskasse geschrieben und das Aktenzeichen des Landesamts angegeben. Es handelte sich hier um einen wirklich dusseligen Fehler meinerseits....ich wußte einerseits nicht, dass der volle Kindergeldbetrag abgezogen wird und andererseits nicht, dass sich die Summen ändern wenn das Kind 12 wird. Somit ist alles klar. Manchmal hat man wirklich ein Brett vor dem Kopf.....entschuldige also bitte die Verwirrung. Normalerweise denke ich erst selbst und mache kein Fass auf in einem Forum zumal ich selbst gar keine Kinder habe und deshalb auch nicht wirklich im Thema drin bin.

    Nochmal ein DICKES DANKE für die flotte Hilfe!!!! :thumbsup: