Hallo und einen schönen Guten Tag, Ihr Cracks -
ich hätte eine Frage an Euch und bin Euch sehr dankbar für jeden Hinweis oder Tipp zu meiner etwas ungewöhlichen Frage.
Ich beschreibe Euch also mal einen ganz theoretischen Fall:
Frau A und Herr A leben getrennt und haben einen 11-jährigen Sohn. Nehmen wir an, dass vor dem Familiengericht bereits seit langer Zeit über das Sorgerecht und das Umgangsrecht in diversen Verfahren verhandelt wurde. Ein zum Ende geschlossener Vergleich besagt, dass der Sohn im Haushalt der Mutter lebt und diese sich verpflichtet, mit dem Sohn in der "Heimatstadt" zu verbleiben.
Nehmen wir weiter an, dass nun ein Verfahren nach §1666 beim Familiengericht anhängig ist, da die Mutter samt Sohn einfach in eine andere Stadt verzogen ist. Herr A war nicht informiert und weiß auch nicht, wo sein Kind zur Schule geht.
Nun hatte Frau A bereits seit Längerem bei der Unterhaltsvorschusskasse in der Heimatstadt Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Herr A wurde durch das Landesamt für Finanzen angeschrieben und zahlt seitdem monatlich Unterhaltsvorschuss an das Landesamt für Finanzen - genau soviel wie das Landesamt ihm geschrieben hat. Ich glaube, wenn beide Eltern das Sorgerecht innehaben wird das hälftige Kindergeld von der Forderung an den Vater abgezogen und der Vater zahlt dadurch etwas weniger.
Nun, da Frau A samt Sohn ohne das Wissen des Gerichts oder des Vaters in eine neue Stadt gezogen ist, wurde sie auch dort bei der Unterhaltsvorschusskasse vorstellig und diese schreibt Herrn A an und verlangt von ihm Auskunft, ob er denn den vollen Satz bezahlt. Wenn dies nicht der Fall sei, stünde der Frau A Unterhaltsvorschuss zu. Es sei allein relevant, wo das Kind tatsächlich lebt.
Also meine Fragen hierzu:
Es ist mir ja noch eingängig, dass die Unterhaltsvorschusskasse sich darum kümmert, wo das Kind tatsächlich lebt. Der "unerlaubte" Umzug selbst würde wohl ein Thema für das Familiengericht sein.
Aber kann die Unterhaltsvorschusskasse der Mutter nochmals Unterhaltsvorschuss gewähren, wenn er diese doch bereits informiert hat, dass er unter dem Aktenzeichen XXX bereits Unterhalt an das Landesamt bezahlt??? Er zahlt eben nicht den vollen Unterhalt an das Landesamt sondern den um das halbe Kindergeld ermäßigten Unterhalt.
Macht es sich das Amt nicht ein wenig einfach, einfach den Vorschuss zu genehmigen ohne beim Landesamt nachzufragen??
Frau A hat diese Sache bereits in der Vergangenheit gemacht und in zwei Städten gleichzeitig Unterhaltsvorschuss kassiert.... aufgefallen ist das den Ämtern erst Jahre später...
Ich hoffe, das alles war nicht zu verwirrend....und ich danke Euch sehr für Eure Tipps und Ideen.
Fritz