Hallo Zusammen,
ich habe 1 Kind mit meiner Exfreundin und bezahle Unterhalt.
Ich bin mittlerweile verheiratet hab (demnächst) 2 Kinder mit meiner Frau.
Verringert sich dadurch der Unterhalt an meine erste Tochter?
Vielen Dank schon mal.
Hallo Zusammen,
ich habe 1 Kind mit meiner Exfreundin und bezahle Unterhalt.
Ich bin mittlerweile verheiratet hab (demnächst) 2 Kinder mit meiner Frau.
Verringert sich dadurch der Unterhalt an meine erste Tochter?
Vielen Dank schon mal.
Hallo Marc! ,
nein der Unterhalt verringert sich dem Grunde nach nicht.
Du hast aber einen Selbstbehalt von 1370€ bereinigtes Netto.
edy
Bei 3 Kindern kann man eine Einkommensgruppe herabstufen in der DT.
Alles anzeigenHallo Marc! ,
nein der Unterhalt verringert sich dem Grunde nach nicht.
Du hast aber einen Selbstbehalt von 1370€ bereinigtes Netto.
edy
Hey Edy, d.h. man muss den Kids die im eigenen Haushalt leben QUASI auch Unterhalt bezahlen?
Ich bekomme 2.430€ netto.
2340 - 1370 = 1060.
Diese 1060 dann durch 3 = 353,33€ an meine Ex?
Passt das so?
Danke euch für die schnellen Antworten.
Das passt nicht ganz. Es ist auch die Altersgruppe und das Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen.
Das passt nicht ganz. Es ist auch die Altersgruppe und das Einkommen der Ehefrau zu berücksichtigen.
Meine Frau verdient nichts. Sie erhält nur das Kindergeld fürs Kind und ab Sommer dann für zwei Kinder.
Hallo,
Ich bekomme 2.430€ netto.
diese 2430€ müssen noch um bestimmte Posten bereinigt werden (berufsbedingte Aufwendungen,Fahrtkosten zur Arbeit usw.).
2340 - 1370 = 1060.
Diese 1060 dann durch 3 = 353,33€ an meine Ex?
im Prinzip richtig, nur wie Trotha schon schrieb, hängen noch andere Faktoren daran.
edy
Ohne zu wissen wie viel Unterhalt bisher gezahlt wird, wie alt das Kind ist und ob es einen Unterhaltstitel gibt, kann man zu dieser Frage gar nichts schreiben.
Ohne zu wissen wie viel Unterhalt bisher gezahlt wird, wie alt das Kind ist und ob es einen Unterhaltstitel gibt, kann man zu dieser Frage gar nichts schreiben.
Hey, bisher zahle ich 500€ Unterhalt. Kind ist 14. Titel o.ö. gibt es keinen. Ich überlege, ob ich den Titel möchte, WEIL wir Wohngeld beantragt haben und die Wohngeldstelle uns mit Titel mehr Wohngeld bewilligen würde.
Hey, bisher zahle ich 500€ Unterhalt. Kind ist 14. Titel o.ö. gibt es keinen. Ich überlege, ob ich den Titel möchte, WEIL wir Wohngeld beantragt haben und die Wohngeldstelle uns mit Titel mehr Wohngeld bewilligen würde.
Das mit den 500 € kommt schon ungefähr hin. Nach der DT ist die Stufe 3 522 € und die Stufe 2 493 €.
Titel würde ich nicht empfehlen, da du den nur schwer wieder los wirst, wenn das Kind 18 wird. Das führt nur zu Problemen.
Das mit den 500 € kommt schon ungefähr hin. Nach der DT ist die Stufe 3 522 € und die Stufe 2 493 €.
Titel würde ich nicht empfehlen, da du den nur schwer wieder los wirst, wenn das Kind 18 wird. Das führt nur zu Problemen.
Aber wie ist das mit dem o.a. Selbstbehalt von 1370€? Muss bzw. darf man alle Kinder in die Rechnung mit einbeziehen? Dann hätte ich, auch bei 493€ keine 1370€ als Selbstbehalt.
Ja, dann wärst du knapp drunter und somit ein Mangelfall.
Du könntest den Unterhalt prozentual kürzen.
Allerdings ist die Frage, wie deine Exfreundin darauf reagiert.
500 € sind eine individuelle Abrede außerhalb der DDT. Sofern dort nicht die Anzahl der UH-Pflichten eine Rolle gespielt hat, ändert sich nichts. Zumindest nicht von selbst. Man hat die Möglichkeit seine Unterhaltspflicht einfach mal grob nachzurechnen und ggf. eine neue Vereinbarung zu treffen, wenn man der Auffassung ist, dass die derzeitige Lösung nicht passt.
Sofern der Zahlungswunsch des Vaters unterhalb von 463 € liegt (der gesetzliche Mindestunterhalt abzgl. halbes Kindergeld), wird es kompliziert.
Ob die Wohngeldstelle diese Beurteilung genauso trifft, wenn der Unterhaltstitel erst nach der Antragstellung gemacht wurde? So könnte man sich ja zu viel zu hohen Beträgen urkundlich verpflichten und sich den Betrag einfach von der Wohngeldstelle erstatten lassen.
500 € sind eine individuelle Abrede außerhalb der DDT. Sofern dort nicht die Anzahl der UH-Pflichten eine Rolle gespielt hat, ändert sich nichts. Zumindest nicht von selbst. Man hat die Möglichkeit seine Unterhaltspflicht einfach mal grob nachzurechnen und ggf. eine neue Vereinbarung zu treffen, wenn man der Auffassung ist, dass die derzeitige Lösung nicht passt. WER kann mir dabei helfen? Welche Stelle o.ä???
Sofern der Zahlungswunsch des Vaters unterhalb von 463 € liegt (der gesetzliche Mindestunterhalt abzgl. halbes Kindergeld), wird es kompliziert. Trotz des o.g. Mindestselbsbehalts von 1.370€??
Ob die Wohngeldstelle diese Beurteilung genauso trifft, wenn der Unterhaltstitel erst nach der Antragstellung gemacht wurde? So könnte man sich ja zu viel zu hohen Beträgen urkundlich verpflichten und sich den Betrag einfach von der Wohngeldstelle erstatten lassen. Sie bewilligen uns 190€, wenn wir "was vom Anwalt oder Beistandschaft" hätten, wären es 290€
Unterhalt ist Zivilrecht. Demzufolge hilft nur ein Anwalt. Die Mutter könnte sich eine kostenfreie Berechnung auch beim Jugendamt ausstellen lassen. Das Jugendamt ist zwar keine neutrale Stelle, aber man erhält als Unterhaltspflichtiger vielleicht dennoch einen Hinweis darauf, in welcher Forderungshöhe denn die Mutter beraten wird. Und vielleicht ist man mit dem Vorschlag auch einverstanden.
Bei einer vorgeschlagenen Zahlungshöhe unterhalb des Mindestunterhaltes dreht sich auch in Gerichtsverfahren die Beweislast. 463 € sind das Existenzminimum eines Kindes in Deutschland (nach Abzug halbes Kindergeld). Wer weniger zahlen will, muss beweisen, dass er diesen Betrag nicht aufbringen kann. Und in dieser Frage der gesteigerten Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit gibt es unzählige Entscheidungen und Lektüre. Die Anforderungen sind hoch. Das kann von Vollzeit+ Nebentätigkeit, über Vermögensverwertung bis hin zur Absenkung des Selbstbehaltes alles mögliche sein und ist in jedem Fall individuell. Du musst dazu liefern, auch wenn die Berechnung z.B. übers Jugendamt läuft. Was du nicht vorträgst, wird nicht berücksichtigt.
Die letzte Aussage ist unverständlich. Einen Unterhaltstitel bekommt man nicht vom Beistand oder vom Anwalt. Das sind die möglichen Interessenvertreter der Gegenseite. Wenn die Mutter niemand dergleichen beauftragt, gibt es weder den einen noch den anderen. Die Mutter darf das Kind außergerichtlich auch selbst vertreten. Aber die Wohngeldstelle hat von Unterhaltssachen in der Regel auch nicht wirklich Ahnung.