Hallo,
ich lese hier seit geraumer Zeit mit und finde auch sehr interessante Informationen zum Thema Elternunterhalt.
Beim Thema Verwirkung bzw. Verjährung bin ich mir nicht ganz sicher und hätte gerne eure Einschätzung zu folgender Situation:
Meine Schwiegermutter lebt seit August 2019 im Pflegeheim. Meine Frau hat einen Minijob der nur zu etwa 5% zum Lebensunterhalt beiträgt, d.h. sie müsste den Job nicht machen.
Das SA hat die Sache nun geprüft und kommt zu dem Schluss, dass meine Frau für den Zeitraum Sep.2019 bis Dez.2019 je Monat 120 Euro Unterhalt zahlen muss.
Das Sozialamt hat zu folgenden Zeiten Schreiben verschickt:
18.09.2019 SA schickt RWA
22.11.2019 SA schickt Erinnerung zur Einreichung der Vermögensverhältnisse
03.08.2020 SA schickt Erinnerung zur Einreichung der Vermögensverhältnisse
27.07.2021 SA fordert fehlende Unterlagen an mit Hinweis, dass die Berechnung noch andauert
02.06.2022 SA schickt Hinweisschreiben, dass die Berechnung noch andauert
01.05.2023 SA schickt Unterhaltszahlung von 480EUR
30.05.2023 SA schickt detaillierte Berechnung nach Aufforderung
Ob hier eine Verwirkung des Anspruchs vorliegt, bezweifle ich, da zwischen den jeweiligen Schreiben keine 12 Monate liegen und entsprechend der Vermerk, dass die Berechnung noch andauert. Somit ist meines Erachtens der Umstandsmoment auch nicht gegeben. Liege ich da richtig?
Aber wie sieht es mit Verjährung aus?
Die Unterhaltsansprüche verjähren mit Ende des 3.Jahres, d.h. in diesem Fall mit dem 31.12.2022. Zumindest meine ich das irgendwo gelesen zu haben.
Könnte man mit dieser Argumentation Widerspruch einlegen? Was meint Ihr?
Gibt es ähnliche Rechtsprechungen, die diese Argumentation untermauern?
Viele Grüße
Frank