Brauche dringend Hilfe

  • Guten Tag,

    Ich habe ein Problem.

    Und zwar habe ich einen Gerichtsbeschluss bekommen den ich leider nicht recht verstehe.



    Bevor ich weiter darauf eingehe zeige ich erst einmal worum es geht.





    hat das Amtsgericht Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 14.03.2023

    durch den Richter am Amtsgericht

    ( Name des Richters )



    beschlossen



    Dem Antragsgegner wird verboten



    Die Kinder sich nicht zu nähern… dann alle Details wie viel m Abstand, keine Anrufe usw.



    Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.



    Kosten werden weder erhoben noch erstattet



    Der Verfahrenswert wird auf 4.000 Euro festgesetzt.





    Gründe:

    Der zulässige Antrag ist gemäß § 1666 Absatz 1 und Absatz 3 BGB begründet, weil nach den vorliegenden Erkenntnissen zu besorgen steht, dass der Antragsgegner als Kindesvater nicht ausschließbar eine tatsächliche Gefährdung für das Wohl der beiden gemeinsamen Kinder der Beteiligten darstellt. Konkret ergibt sich die Gefährdung aus dem unwidersprochenen Sachvortrag der Antragstellerin und Kindesmutter sowie aus den Berichten der Beiständin.





    Meine Frage was bedeutet direkt unter den Details was verboten wird :



    Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen



    Darf ich mich jetzt wieder meinen Kindern nähern oder nicht ?



    Es ist alles sehr kompliziert weil meine Ex Freundin aus Eifersucht alles mögliche erfindet und fälscht damit ich meine Kinder nicht mehr sehe. Ich habe gehofft das ,dass Gericht es erkennt das so gut wie alles nicht zutrifft.



    Ich war nicht Anwesend(Krankheitsbedingt)



    Meine Ex Freundin meldete sich jetzt bei mir und sagte sie hätte diesen Beschluss nie bekommen obwohl ich mir sicher bin das alle den gleichen Brief und Vor allem zeitgleich bekommen. Dazu behauptete sie noch der Richter hat vor Gericht kein Kontaktverbot ausgesprochen. Obwohl ich es dem oben genannten Abschnitt anders deute.



    Wenn er Kontaktverbot ausgesprochen hat und in Nachhinein in zurückgezogen hat . Was kann dies für Gründe haben ohne das ich was dazu gesagt habe?



    Vielen Dank für‘ lesen und vorab für die Antwort

  • Hi,


    ist doch alles, wirklich alles klar. Du darfst dich den Kindern nicht nähern. "in Übrigen" bedeutet, dass es noch weitere Anträge gab, denen nicht entsprochen wurde. Wenn dir die Bedeutung dieser Vokabel nicht klar sein sollte, nutze eine Suchmaschine im www und lerne dazu. Da ist auch nichts zu deuten, schlichtes lesen langt völlig.


    TK