Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit

  • Guten Tag,


    Ich zahle Unterhalt für meine 11jährige Tochter, die bald 12 wird.


    Der Beistand der Kindesmutter mich vor Jahren schon angewiesen 110 % der DT zu bezahlen und zwar 105 % aufgrund meines damaligen Gehalts und weitere 5 %, weil ich die angeblich zahlen müsse, da ich nur ein Kind habe, was den Unterhaltsanspruch erhöhe. Da ich keinen Rechtsbeistnad habe, habe ich diese Dinge einfach so hingenommen.


    Vor kurzem wurde ich nochmals von ihm angewiesen einen erhöhten Unterhalt zu zahlen und zwar von 390 Euro auf 430 Euro.


    Ich bin seit Anfang Juni Arbeitslos, habe bisher noch niemanden über die Arbeitslosigkeit informiert.


    Wie soll ich mich jetzt am besten Verhalten?


    - Einfach den Unterhalt anpassen zu Ende Juni entsprechend voraussichtliches Arbeitslosengeld (100, 105 oder 110 %?)?


    - Den Beistand/ die Mutter informieren und abwarten, welchen Betrag er fordert?


    Viele Grüße

  • Du kannst den Beistand über die veränderten Verhältnisse informieren und darum bitten, die Unterhaltsforderung herabzusetzen. Insbesondere wenn ein Unterhaltstitel besteht, solltest du daran ein ganz erhebliches eigenes Interesse haben. Ansonsten läuft die Forderung aus dem Titel auf und kann idR auch nicht rückwirkend geändert werden. Aber auch ohne Titel läufst du Gefahr, für die Vergangenheit keine abweichende Vereinbarung mehr mit dem Beistand erzielen zu können.


    Kannst du mit dem Beistand keine Einigung erzielen, muss es ggf. gerichtlich geklärt werden. Dabei könnte es eine Rolle spielen, warum du arbeitslos bist.