Trennungsunterhalt und nachträglicher LStKl-Wechsel

  • Hi zusammen, ich muss meinem Frust mal etwas Luft machen und möchte in dem Zuge die eine oder andere Frage stellen:


    Meine Ehefrau (13 Jahre Ehe) erhält seit unserer Trennung Ende 2021 Trennungsunterhalt. Der Scheidungstermin wurde für Q2 2023 angesetzt.

    2022 wurde ich durchgehend mit LStKl 3 besteuert und erhielt ein entsprechendes Netto, sie entsprechend mit LStKl 5.

    2023 hat das Finanzamt uns nachträglich auf LStKl 1 gestuft, wodurch sie eine Rückzahlung erhielt, ich im Rahmen der StErkl. eine hohe 4-stellige Nachzahlung tätigen muss.

    Gleichzeitig stelle ich natürlich fest, dass ich durch die LStKl 3 ein zu hohes Netto-Einkommen für die Berechnung des Trennungsunterhalts angenommen habe.

    Da wir 2022 von einer friedlichen Einigung ausgegangen sind, haben wir den Trennungsunterhalt untereinander ausgemacht und nicht durch einen Anwalt berechnen lassen.

    Ende 2022 hat meine Ehefrau dann von einer friedlichen Einigung abgesehen und einen Anwalt genommen um u.a. den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt prüfen zu lassen, damit wurde der Scheidungstermin von Q2 auf unbestimmte Zeit verschoben.


    Heißt für mich: Ich habe 2022 mehrere tausend Euro zu viel Trennungsunterhalt gezahlt, den ich nicht zurückfordern oder anrechnen lassen kann.

    Heißt für mich: Ich muss in 2023 mehrere tausend Euro Steuern zurückzahlen (Anrechnung TU (Anlage U) läuft, es bleibt aber bei mehreren tausend Euro Steuernachzahlung)

    Heißt für mich: Fortzahlung Trennungsunterhalt bis zur Scheidung


    Umgekehrt:

    Heißt für sie: Mehrere tausend Euro zu viel Trennungsunterhalt in 2022 erhalten

    Heißt für sie: Steuerrückzahlung von über tausend Euro für 2022 erhalten

    Heißt für sie: Fortzahlung monatlicher Trennungsunterhalt, Beteiligung an Gehaltserhöhung, Beteiligung an Jahreszielgehalts-Erreichung (45% vom "Bonus")


    Ich frage mich gerade, warum zwar alle Einkünfte gesplittet werden müssen, ich aber auf allen Kosten sitzen bleibe...

    Ist Trennungsunterhalt wirklich für den Unterhaltsempfänger ein Füllhorn, das scheinbar kein Ende hat?

  • Hi,


    wir haben die alte Geschichte. Anstelle eine rechtssichere Lösung zu finden, wird laienhaft vor sich hingewurschtelt. Fakt ist, dass der Lohnsteuerklassenwechsel schon für 2022 hätte stattfinden müssen. Zuviel gezahlter Unterhalt gilt in der Regel als verbraucht, kann also nur unter sehr engen Bedingungen zurück gefordert werden. Allerdings kann man die Weichen für die Zukunft anders stellen. Wenn bei dir steuerrechtlich gesehen Nachzahlungen erfolgen, dann geht das auch in die Berechnung für die Zukunft ein.


    Auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit: wie wärs mit einem eigenen Anwalt?


    TK