Später Ehegattenunterhalt (keine Kinder), obwohl wir beide momentan noch studieren?

  • Hallo liebes Forum,


    Meine Frau (26) und ich (28) sind beide am Ende unseres Bachelors und wollen im kommenden Semester in den Master gehen, welcher nochmal 2 Jahre gehen wird. Geheiratet haben wir 2020, Kinder haben wir keine. Wir arbeiten beide in Studenten Jobs, auf Honorarbasis, wo wir zwischen 600 und 800 euro verdienen. Sie bekommt noch Bafög und ich werde es im Master vermutlich auch beantragen.


    Nun haben wir beschlossen uns zu trennen. Das Blöde ist, dass wir beide gerade in der finalen Prüfungsphase sind und deswegen warscheinlich erst in ein paar Monaten auseinanderziehen. Sie hatte bis vor kurzem ein Auslandssemester gemacht, d. h. sie war 6 Monate nicht in Deutschland, aber trotzdem in unserer gemeinsamen Wohnung gemeldet. Besteht die Möglichkeit dieses halbe Jahr für das Trennungsjahr anzurechnen, obwohl wir jetzt vermutlich ein paar Monate wieder zusammen in der gemeinsamen Wohnung sind?



    Und viel wichtiger: Jetzt wollte ich mich erkundigen, ob und unter welchen Umständen die Möglichkeit besteht, dass ich, wenn wir die Scheidung nach dem Trennungsjahr einreichen, ihr später Ehegattenunterhalt zahlen muss.



    Dazu ein paar Szenarienfragen.


    1. Ich werde früher fertig mit dem Studium und arbeite Vollzeit während sie noch im Studium ist.

    2. Wir werden beide gleichzeitig fertig, aber ich verdiene danach mehr als sie.

    3. Sie arbeitet nach dem Studium gar nicht/ nur wenig.

    4. Wir verdienen beide gleich viel.


    Vielen Dank schonmal an alle, die antworten=)


    LG

  • Hallo Benutzer 5000,


    Im Trennungsjahr muss man getrennt von Tisch und Bett sein ( und jeder muss wirtschaftlich für sich selbst handeln "kein Gemeinsames Konto" ).


    Die Trennung könnte somit auch in der gemeinsamen Wohnung stattfinden.


    Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt unterscheiden sich.


    Beim Ehegattenunterhalt erhält ein Partner einen finanziellen Ausgleich für ehebedingte "finanzielle Einbußen" ( Betreuung der Kinder, zurückstecken in der eigenen Existenzgründung usw.).


    Ich denke du musst keinen Ehegattenunterhalt zahlen.


    edy

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