3 Monate noch bis zur Geburt! Termin beim Jugendamt steht an.

  • Hallo ,

    Wie soll ich mich denn verhalten und wie sind Jugendämter so drauf?


    Ich werde im Oktober Vater und hab nun eigenständig einen Beratungstermin beim Jugendamt gemacht.

    Fakt ist das die werdende Mutter mich nur ausgesucht hat da ich Leistungsfähig bin und das es bei mir was zu erben gibt .

    Möchte oder sollte das Jugendamt die Vorgeschichte überhaupt wissen ? Oder wird mir das dann negativ ausgelegt das ich nur über die werdende Mutter schlecht rede. Zu 95 % bin ich der Vater und wegen den 5% muss ich einen Vaterschaftstest machen lassen . Veranlasst das dann das Jugendamt ? Ich steh zu meinem Kind denn das Kind kann nichts dafür. Es wird jedoch verdammt schwer eine Bindung aufzubauen. Ich müsste ja dann wenn das Kind da ist zu ihr nach Hause um mein Kind zu sehen. Sie wohnt bei ihren Eltern und die grinsen mir dann alle ins Gesicht da das alles von denen eingefädelt war mit mir. Die werdende Mutter schätze ich sogar so ein das wenn die 3 Jahre Betreuungsunterhalt vorbei sind und sie arbeiten gehen muss das sie mir unser Kind dann bringt und nichts mehr davon wissen will. Ab wann muss denn ein Kind ein eigenes Zimmer haben ? Denn sie kann ja nicht ewig bei ihren Elten wohnen . Das Kind ist dann mit der werdenden Mutter in ihrem Kinderzimner.

    Fragen über Fragen .....

    Was sollte ich für Schritte tun wenn das Kind geboren ist ?

    Die werdende Mutter hat auch keine einzige Freundin und ist nur zuhause oder bei ihrer Uroma. Und ich denke das das Kind hauptsächlich dann mit ihren Eltern unterwegs sein wird. Oder die werdende Mutter ändert sich um 180 Grad. Mein Kind tut mir so leid . Aber die Chancen stehen ja bei Null das ich der Vater das Kind zu mir bekomme. Da müssen ja schon deftige Gründe vorliegen.

  • Deine Geschichte interessiert im Zusammenhang mit der Vaterschaft niemanden, weil sie irrelevant ist. Entweder du bist der Vater oder du bist es nicht. Das zu testen ist deine Aufgabe und du kannst dich dafür an jedes beliebige Institut wenden. Die meisten Jugendämter bieten nach meinem Wissen keine Vaterschaftstests an. Und das ist auch richtig so. Die Kosten liegen bei 300 € aufwärts.


    Und nein, du musst nicht zu ihr nach Hause in die Wohnung. Darauf hättest du auch keinen Anspruch. Du darfst deinen Umgang allein mit dem Kind wahrnehmen. Aber bei einem Säugling geht das in der Regel halt nur stundenweise.

  • okay dann kann ich es auch schon holen wenn sie dann stillt ? Sie wird bestimmt nicht abpumpen und mir das Fläschchen mitgeben.

    Und wer ordnet das dann an wegen dem Vaterschaftstest ? Oder muss das alles mein Anwalt dann im die Wege leiten?

  • Wenn die Mutter das Kind stillt, bevor du es abholst, dann solltest du 1 bis 3 Stunden Zeit haben. Ggf. schläft das Kind auch einfach nur. Ist halt so bei einem Baby. Anspruch auf Umgang hast du allerdings nur, wenn die Vaterschaft anerkannt ist.


    Ein Vaterschaftstest ist eine private Angelegenheit. Das ordnet niemand an (solange man sich nicht in einem Gerichtsverfahren befindet). Du kannst den Test bei einer entsprechenden Firma beauftragen und bezahlen und dann müssen alle ihre Probe abgeben und man bekommt das Ergebnis über die biologische Vaterschaft.

  • Hi,


    ich hab mir gerade mal deine anderen Beiträge angeschaut. Ich denke, du machst dir da im Augenblick zu viele Gedanken. Ich würde wie folgt vorgehen: nach der Geburt Vaterschaftstest machen. Wenn der positiv ausfällt, dann kommen die Regelung für den Unterhalt und der Umgang. Typischerweise findet der in den ersten Monaten in der Wohnung der glücklichen Mutter statt. Aber, das heißt nicht, in Anwesenheit der Mutter oder der Großeltern. Am Anfang öfters und kürzer; je nach Wetterlage kann man ja auch mit dem Kind spazieren gehen, etwas später, wenn das Kind etwas größer ist, weitet man dann die Zeiten aus, das Kind kennt ja dann seinen Papa schon und das Ziel sollte sein, dass es irgendwann dann auch an Deinem Leben teilnimmt, bei dir übernachtet. Die Entwicklung ist also von möglichst oft und kurz zu seltener und länger.


    Plane nicht zu viel, solange wie du nicht weißt, wie sich das alles entwickelt. Sondern arbeite das alles punktweise ab. Die werdende Mutter ist ja noch recht jung. Vielleicht ist sie ja ganz froh, wenn sie in einigen Monaten doch auch mal etwas Zeit ganz für sich alleine hat und der Papa einspringt. Wichtig ist, dass du einerseits ihre Familie zum derzeitigen Zeitpunkt nicht überforderst, andererseits ruhig und bestimmt, wenn die Vaterschaft feststeht, auch die Rechtes des Kindes und deine Rechte im Sinn des Kindes schrittweise durchsetzt.


    Viel Erfolg!


    TK

  • Dankeschön für die Antwort. Jetzt am Wochenende hab ich einen Brief vom Jobcenter bekommen. Wollte das hier als jpg reinstellen jedoch ist die Datei zu gross .

  • So ich habs glaub hin bekommen.

    Bilder

    • 20230703_085740.jpg

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  • Okay, dann noch ergänzend ein paar generelle Ausführungen zur Ist-Situation. Offensichtlich hat die werdende Mutter einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Bürgergeld ist immer subsidiär, also der letzte Ausweg. Das JC prüft, ob nicht andere vorrangig für die Zahlung von Unterhalt Verpflichtete da sind. Bis zum Alter von 25 wird da normalerweise geguckt, mit wem der junge Arbeitslose zusammen lebt, ob da eine Bedarfsgemeinschaft z.B. mit den Eltern existiert, man also die Eltern mit ihrem Verdienst in die Berechnung mit einbeziehen kann. Anders sieht es bei Schwangeren/jungen Müttern aus. Die bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, unabhängig vom Alter und da fängt das JC dann natürlich auch an, extern nach Zahlern zu suchen.


    Ich unterbreche hier mal, sehe gerade, du hast geschrieben, und setze dann fort.


    TK

  • Also, ich kanns nicht öffnen. Dann mach ich so weiter. Der mögliche Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter beginnt normalerweise 6 Wochen vor der Geburt. Denn, Schwangerschaft ist keine Krankheit, das wird bei den vielen Beschäftigungsverboten und Schutzvorschriften, die es heute gibt, oft vergessen. Wir haben hier das Regel/Ausnahmeprinzip, in Ausnahmefällen kann ein Anspruch auf Unterhalt durch den glücklichen Vater auch vorher bestehen. Eine solche Ausnahme liegt hier aber nicht vor. Die werdende Mutter ist gesund, sie setzt lediglich ihr altes gelebtes Leben auch in der Schwangerschaft fort. Dafür musst du nicht aufkommen.


    Und für die 6 Wochen vor der Geburt/zwei Monate nach der Geburt musst du dann aufkommen, wenn die Vaterschaft feststeht bzw. du letztlich auch juristisch gesehen der Vater des Kindes bist. Ich würde dem JC mitteilen, dass du angesichts der speziellen Konstellation nicht ausschließen kannst, dass du eben nicht der Vater seist, du selbstverständlich deinen Verpflichtungen nachkommen würdest, sobald die Vaterschaft feststehe, und das sei nun mal nach einem Test, der nach der Geburt erfolgen werde. Bitte, agiere im Augenblick nicht mit 95% oder was weiß ich. Und, dein Schreiben gerichtsfest dem JC zukommen lassen. Entweder mit Einwurfeinschreiben, ober, was ich bevorzugen würde: mit Boten direkt an der Theke des JC abgeben lassen, auf einer Ablichtung den Empfang bestätigen lassen.


    TK

  • Na ja siehst du, alles nicht so schlimm. Noch ein Hinweis: die Ansprüche des JC sind nach oben gedeckelt. Einerlei, wie viel das JC bewilligt, deine Verpflichtungen richten sich nach dem Familienrecht.


    TK

    Was heisst das übersetzt genau? Nach oben begrenzt ok und der rest ?

  • Das weiss ich nicht.

    Dachte immer solange der Vater Leistungsfähig ist wird alles von mir geholt bevor der Staat bezahlt. Ich las mich überraschen.

  • Hallo guten Abend ,

    ja die werdende Mutter hatte kein richtiges Einkommen . Machte nur ein Praktikum da hat sie glaub so 350,- € verdient.