3 Monate noch bis zur Geburt! Termin beim Jugendamt steht an.

  • Hallo,

    auf die Gefahr hin zwischen die Räder zu gelangen: Frau S hat in #32 eine Passiv-Konstruktion gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gewählt...*wegduck*

    kannst du zztl. zum Kindesunterhalt auch zum Betreuungsunterhalt in Anspruch genommen werden

  • Unfassbar die Gelder sind noch nicht mal geflossen hat die Oma die noch nie in ihrem Leben gearbeitet hat die KM um Geld angebettelt mit der Aussage sie hätte von mir ja jetzt Geld . Sie wohnt nämlich Mietfrei und hat dann im Monat ca. 2000,- zur Verfügung .

    Am Liebsten würde ich mich zurück ziehen und einfach nur bezahlen dann würde ich solche Sachen nicht mehr mitbekommen . Aber ich bringe das dem kleinen gegenüber nicht übers Herz.

    Achja die KM meinte es sei wohl am besten wenn sie mit dem kleinen bei mir einzieht. Heute Abend gibt's ein Gespräch wo ich dann verkünde das für mich das Ding gelaufen ist . Ich kann auch nicht jemanden verklagen , Geld kassieren und dann wieder ein auf Best Friend machen. Was denken sich solche Leute ? Ich Zahl mein Sach und nach 3 Jahren wird neu abgerechnet und wenn dafür meine Eigentumswohnung verkauft werden muss damit genügend Spielgeld zum klagen da ist . Für den kleinen stehen natürlich meine Türen immer offen denn der kann dafür nichts .

  • Na jetzt wohnt sie bei ihren Eltern und ihre Mama macht alles jedoch gibt es da des öfteren Differenzen was ihre Gemütlichkeit und Faulheit angeht . Da ist es doch besser das sie zu mir zieht ( denkt sie) und noch meine Nebenkosten in die Höhe treiben und aber trotzdem das Geld vom Jobcenter kassieren was ja ich bezahlen muss . Und sie hatte sich das glaub einfacher vorgestellt eine Wohnung als alleinerziehend zu bekommen.

    UND DIE GEHT GANZ SICHER NICHT NACH 3 JAHREN ARBEITEN .

  • Klar könnte das bei mir wohnen . Jetzt hätte ich sogar die finanziellen Mittel ohne Unterstützung vom Staat den Jungen gross zu ziehen . Aber die Mütter haben alle Rechte . Als Erzeuger hat man ja bei fast nichts ein Mitspracherecht abgefangen beim Namen , welche Religion usw . Und die KM ist noch sehr jung. Wenn Kinder Kinder erziehen na bravo.

  • Du hast Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht. Erklärt die Mutter es nicht freiwillig, muss das Gericht es dir übertragen (außer bei Kindeswohlgefährdung). Durch das Sorgerecht hat man auch ein Mitbestimmungsrecht beim Name und der Religionswahl.

  • Hi,


    wir mögen es hier gar nicht, wenn jemand die "Geschlechterkeule" zum Einsatz bringt, völlig unsubstantiiert und dann auch noch Meilen an der Realität vorbei. So machst du dir hier keine Freunde!


    Schon vor Monaten hatte ich versucht, rüberzubringen, dass dein einziger Gesprächspartner die werdende Mutter sein sollte und nicht der werdende Opa oder sonst wer. Diesen Rat hast du schon damals ignoriert, und jetzt setzt du dich mit der Oma auseinander. Warum? Dafür ist kein Grund da, nicht mal ansatzweise. Es geht ausschließlich um euer Kind und euch beide, sonst um gar nichts. Insoweit liegt es an dir, die Regeln fest zu legen, und du das nicht tust, dann beklag dich wenigstens nicht.


    Für die Übernahme des Neugeborenen durch dich, was sollte da dem Kindeswohl entsprechen? Du bist berufstätig, kannst dich also gar nicht ganztägig um das Neugeborene kümmern, und mit dem stillen dürftest du auch Schwierigkeiten haben. Es entspricht im übrigen in der Regel dem Kindeswohl (worüber man sich hier wohl gar keine Gedanken macht), Neugeborene bei der Mutter zu belassen; wie die spätere Situation aussieht, das ist eine ganz andere Frage.


    Ihr habt Eingewöhnungsschwierigkeiten, was ich auch als normal empfinde. Billige euch die Zeit zu, die ihr benötigt, um sich an die Situation zu gewöhnen, da rein zu wachsen. Verhandle nur mit der Mutter; schafft feste Umgangsregelungen; wenn das Kind einige Monate alt ist, sollte es auch möglich sein, den Umgang außerhalb der Wohnung der Mutter stattfinden zu lassen; das Ziel sollten regelmäßige Übernachtungen auch bei dir sein, so dass das Kind eben auch an deinem Leben teilnimmt.


    Wenn ihr das alleine nicht gebacken bekommt, es gibt genug Beratungsstellen, die euch da auch weiter helfen.


    TK

  • So hier bin ich wieder . Mein kleiner ist jetzt 3,5 Monate alt . Kindesunterhalt bezahle ich seit der Geburt . Das Jobcenter hat mich gebeten meine letzten 12 Lohnabrechnungen und die Steuererklärung zu schicken . Die Mutter hat seit der Schwangerschaft Bürgergeld beantragt . Jetzt ist es so das die Zahlungen vom Jobcenter wohl eingestellt worden sind (laut Mutter) und die Mutter beim Jobcenter angerufen hat .

    Die sagten ihr das der Fall abgeschlossen ist und das wir das mit dem Betreuungsunterhalt unter uns ausmachen müssen . Aber warum wollten die dann von mir die Lohnabrechnungen ? Ich weiss garnicht wieviel ich zahlen muss . Bis jetzt hab ich noch nichts wieder vom Jobcenter bekommen. Bis jetzt läuft auch alles ohne Rechtsanwälte. Wir wollen versuchen das auch so bei zu behalten.

    Wohnen tut sie bei ihren Eltern falls das wichtig ist .

  • Hi,


    irgendwie kennst du nicht die vollständige Wahrheit. Wenn Zahlungen seitens des JC eingestellt werden, dann gibt es einen Bescheid, anhand dessen man dann die Entscheidung überprüfen kann. So etwas fällt nicht vom Himmel. Und die bekommst nicht du, sondern die Antragstellerin, also die Kindsmutter.


    Ich bewege mich jetzt mal im Bereich der Spekulation, mach ich zwar nicht so gerne, ich machs hier mal ganz vorsichtig. Das Kind und die Mutter sind eine Bedarfsgemeinschaft. D.h., alle Einnahmen der Mutter gehen in einen Topf, und wenn dann nach den Berechnungen des JC genug Geld da ist, dann besteht kein Anspruch mehr. Und sie bekommt ja Unterhaltszahlungen für das Kind + Kindergeld + Elterngeld. Wenn wir da auf den Betrag in Höhe des Bürgergeldes kommen, dann besteht kein Anspruch auf Bürgergeld mehr.


    Und das JC wendet sich nur an dich, wenn es selbst Zahlungen an die Mutter leistet, und das aus übergegangenem Recht. Das bedeutet nicht, dass du aus den Verpflichtungen raus bist. Es kann durchaus sein, dass du letztlich mehr leisten muss, nur das interessiert das JC nicht. Es hat eben nachvollziehbar nur ein Interesse, für Dritte verauslagte Gelder einzutreiben.


    Was ich jetzt tun würde: mit allen Unterlagen einen Anwalt aufsuchen und sauber berechnen lassen. Muss die Mutter ja nicht wissen; einfach, damit du weißt, wo du stehst, nicht dass sich da irgendwie Schulden aufbauen. Und der Anwalt soll dann bitte auch sauber dein Einkommen bereinigen. Das ist m.E. jetzt ganz wichtig. So, und dann kannst du dich auf dieser Basis auch mit der Mutter einigen. Ich würde, wenn der Betrag feststeht, diesen vorsichtshalber auch dem JC mitteilen, nicht dass es da Ärger gibt, weil jemand doppelt kassiert.


    Was mir gerade noch einfällt: wie läuft denn das jetzt mit der Krankenkasse? Auch das ist zu klären.


    Also (heimlich) ab zum Anwalt und berichte uns von dem Ergebnis der Beratung.


    TK

  • Dankeschön für die Antwort. Dann werde ich doch mal einen Anwalt aufsuchen .

    Was ich noch nicht verstanden habe ist mit den Schulden aufbauen .

    Ich vermute mal das das Jobcenter die verauslagte Kosten 6 Wochen vor Entbindung bis da hin wo sie Geld vom JC bekommen hat sich bei mir dann wieder holen . Und Ab Geburt ihr dann Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zusteht . Also meinst du das Schulden sich aufbauen da ich ihr kein Betreuungsunterhalt bezahle . Kann sie das Rückwirkend einklagen ?

  • Nein, kann sie nicht.


    § 1615l III BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 1613 BGB, weshalb für die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich die Voraussetzungen des § 1613 I BGB vorliegen müssen, also namentlich eine Aufforderung zur Auskunft oder eine Inverzug­setzung.


    (BGH, Beschluss vom 2.10.2013 − XII ZB 249/12)

  • Hab heute einen Rückruf vom Jobcenter bekommen . Die Dame sagte mir das ich BU 991,- + 355,-€ Kindesunterhalt bezahlen müsste . Weniger wie ich gedacht hab. Die Frau meinte das sie nicht mehr Anspruch hat da sie keine Mietkosten hat . Dann bekommt sie noch Elterngeld 300,-€ + Kindergeld 250,-€ .

    Zudem kämpft sie gerade das sie doch zu mir ziehen darf . Denn ein Dauerzustand ist das ja nicht bei den Eltern im Kinderzimmer. Das beste wäre es natürlich für meinen kleinen Mann . Und ich hätte mein Sohn immer um mich rum. Für die Entscheidung brauch ich noch etwas Bedenkzeit.

  • Hi,


    schön, dass du uns auf dem Laufenden hältst. Ich kann zwar die Berechnung des JC nicht so ganz nachvollziehen; aber solange man sich einig ist, ist es doch einerlei.


    Ich warne aber dringend vor einem: Mutter und Kind Asyl zu gewähren, weil du dann das Kind ständig sehen kannst. Eure Beziehung hatte keinen Bestand, das geht schief, und Kinder bekommen so etwas auch in jungen Jahren mit. Die glückliche Mutter sollte endlich mal in die Puschen kommen. Sie ist ein dringender Fall; müsste bei der (Sozial)Wohnungssuche bevorzugt berücksichtigt werden. Also relativ schnell eine Wohnung zugewiesen bekommen.


    Warum ist da noch nichts angeleiert worden?


    TK

  • Hallo Timekeeper ich denke die Familie hat nachgedacht und die KM geht halt am liebsten den bequemsten weg . Jetzt hat sie das beste Leben . Geld fließt, wenn ich nicht da bin am Abend kümmert sich ihre Mutter um den kleinen .

    Sie hat kein Auto , keine Wohnung , keine Einrichtung weiß garnicht wie es im Leben abläuft . Klar bekommt sie das vom Amt bezahlt aber nicht das beste vom besten was die Einrichtung angeht . Und nach 3 Jahren beginnt der Ernst des Lebens . Ich denke auch das es nicht gut gehen wird wenn sie zu mir zieht . Ich hätte es gern meinem kleinen ermöglicht normal und gut aufzuwachsen.

  • Hi,


    auch wenn die Eltern nicht zusammen leben, können die Kinder ein normales und gutes Leben haben. Nach meiner Erfahrung ist es für Kinder wesentlich schwieriger, wenn die Eltern zusammen leben, aber das nur wegen der Kinder, sich ständig zoffen. So lernt der Kleine von vornherein als Normalität, dass Papa und Mama eben nicht zusammen leben, ihn beide sehr lieb haben, das ist wirklich kein Problem. Ich schreibe das sowohl aus beruflicher als auch aus privater Erfahrung. Und - es ist wirklich auch für die Mutter eine Entlastung, wenn das Kind auch mal ein ganzes Wochenende beim Papa ist. Man kann da wirklich gute Lösungen finden, glaub es mir mal. Jedenfalls kann ich auch ohne hellseherische Fähigkeiten aber mit ziemlicher Sicherheit voraussehen, dass das zwischen euch nicht funktionieren würde, also lass es, im Interesse des Kindes.


    Dumme Frage: bekommt die Mutter den Beratung, wird unterstützt, vom Jugendamt oder sonst jemandem?


    Und, mal ganz ehrlich, wieso soll der Steuerzahler bei einem Bürgergeldempfänger das Beste an Einrichtung finanzieren? Mit ein bisschen Umsicht kann man auch mit schmalem Budget tolle Lösungen finden, wirklich. Wäre wahrscheinlich gut, wenn die junge Mutter endlich mal in der Wirklichkeit aufschlagen würde.


    TK

  • Hallo und Mahlzeit . Die Mutter bekommt bis jetzt keine Beratung vom Jugendamt oder von sonst jemanden. Ich werde jetzt das Jugendamt anschreiben um einen Termin zu bekommen damit ich auch das geteilte Sorgerecht bekomme. Das hat ewig gedauert bis die Geburtsurkunde da war . Ich bin ein schaffer und hatte mein Leben immer im Griff . Allein da schon sind wir viel zu verschieden . Sie eher die gemütliche ..... komm ich heute nicht komm ich morgen. Stress kennt sie nicht ! In denen ihrem Haushalt wird auch nicht darüber nach gedacht wo man etwas sparen kann . Das warme Wasser kommt eben aus der Wand und der Strom aus der Steckdose . Deswegen haben die es auch zu nichts gebracht .





  • Ich werde jetzt das Jugendamt anschreiben um einen Termin zu bekommen damit ich auch das geteilte Sorgerecht bekomme

    Für die Vergabe des gemeinsamen Sorgerechts ist das JA aber nicht zuständig ( da ist das Familiengericht zuständig).


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ich bin zwar nicht eine Freundin der Jugendämter, wirklich nicht. Aber bei der Konstellation kann man doch auch ohne hellseherische Fähigkeiten davon ausgehen, dass irgendwann das JA mit dem Fall zu tun haben wird. Und da ist es immer sinnvoll, wenn man von den Elternteilen der erste ist, der sich das JA ins Boot holt. Das JA den Fall schon kennt, ehe Probleme auflaufen. Das ist immer von Vorteil. Ganz wichtig für dich: das JA ersetzt keinen Anwalt für dich. Es berät dich soweit, wie es dem Kindeswohl dient.


    TK





  • Für die Vergabe des gemeinsamen Sorgerechts ist das JA aber nicht zuständig ( da ist das Familiengericht zuständig).


    edy

    Bist du dir sicher ? Also die Mutter stimmt dem zu ohne streitereien . Ist dann trotzdem das Familiengericht zuständig ? Denn dann hab ich ne Falschinformation bekommen .