Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe hier weiß jemand Rat.
Im bevorstehendem Vermögensausgleich nach meiner Scheidung, gibt es Streit um eine Garage, also eine kleine Immobilie. Meine Ex-Frau hatte diese im Jahr 2011 von Ihrem Vater geschenkt bekommen (Überlassung). Ihr Wert bei der Scheidung (2022) bleibt unverändert bei 20.000 €. Ich sehe das als realistisch. Jetzt rechnet die Anwältin meiner Ex-Frau die Garage aber zum Anfangsvermögen mit 24.372,92 €, weil sie einen Kaufkraftausgleich berechnet (*109,8/90,1 Basis 2020). Dadurch hat meine Ex plötzlich einen negativen Zugewinn von ca. 4.300 € und den soll ich ihr ausgleichen. Ich bin aber der Meinung die Immobilie war auf bei der Hochzeit schon 20.000 € Wert.
Ist das richtig, dass der Kaufkraftausgleich auch auf Immobilien gerechnet wird? Ich denke das kann nicht sein, weil dann während der Ehezeit überlassene Immobilien immer den Zugewinn schmäler. Hat jemand damit Erfahrung?
Danke für eure Rückmeldungen
Oliver