Hallo,
es geht um eine 28-Jährigem Mutter mit 20 Monate altem Kind, die seit 8,5 Monaten in einer betreuten Wohneinrichtung lebt. Zuvor hatte sie mit dem Kindsvater in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Aufgrund einer anonymen Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung kam das Jugendamt ins Spiel. Der Vater zeigte sich wenig zur Zusammenarbeit mit dem JA bereit und nach einigem Hin und Her wurde Mutter und Kind die Unterbringung in der betreuten Wohneinrichtung ermöglicht.
Die Beziehungen zum Kindsvater war toxischer Natur und aufgrund der traumatischen Erfahrungen ist sie psychisch angeschlagen und hat Probleme, ihren Haushalt, die Hygiene und die des Kindes auf einem allgemein akzeptierten Standard zu halten. Depressive antriebslos Stimmungen verhinderten das. Von Seite des Jugendamts wurde ihr eine psychotherapeutische Maßnahme angeraten. Seit drei Wochen besucht sie nun eine Tagesklinik. Das Kind geht bereits seit drei Monaten in die Kindertagesstätte im gleichen Haus.
Nun hat genau diese KiTa beim Jugendamt eine Meldung wegen Kindeswohlgefährdung gemacht, die beim JA vorliegt. Jugendamt und Wohneinrichtung sind wohl bereits zu einer Entscheidung gelangt, denn die Einrichtung teilte ihr gestern mit, es gibt die Möglichkeit, das Kind freiwillig in eine Pflegestelle zu geben oder es wird vom Jugendamt in Obhut genommen. Sie, die Mutter müsse die Wohneinrichtung in jedem Fall verlassen.
Die Frage ist nun, was bedeuten die Alternativen im rechtlichen Sinn, was ist der Unterschied in Bezug auf Umgangsrecht und Wiederrückführung?
Kann sie sich auch generell gegen das Vorgehen des Jugendamts und der Einrichtung wehren, oder muss sie den "Rausschmiss" einfach hinnehmen?
Danke schon mal für Ideen und Tips!