Volljährigenunterhalt

  • Hallo zusammen,

    heute muss ich auch mal was fragen.

    Also:

    Sohn wurde Mitte Juni 18.

    Vater hat bis Mai immer 600€ Unterhalt gezahlt (für 2 Kids der Große (21) auch in Ausbildung).

    Anfang Juni waren dann nur noch 220 € gezahlt worden.

    Seine Begründung er müsse eigentlich gar nichts mehr zahlen, weil Sohn 18 wird im Juni.

    Sohn war und ist noch bis nächste Woche in einer BVB Maßnahme von der Agentur für Arbeit, dann quasi arbeitslos bis 31.8. bekommt aber kein ALG laut Amt.

    Vater hat mitgeteilt er zahlt freiwillig für Juli und August noch 220 € pro Monat.

    Vater hat angegeben, er verdient 2600€ netto. Allerdings hat er nicht angegeben, was er in seinem Nebenverdienst als DJ verdient. Hat angeblich Kleingewerbe angemeldet, da müsste es ja mit Rechnung nachweisbar sein was er einnimmt? Hat auch eine Homepage mit Preisen etc. Autoschulden wurden in Abzug gebracht korrekt?

    Frage jetzt, steht Sohn wirklich kein Unterhalt zu nur weil er 18 ist? Er ist ja in einer Berufsbildenden Maßnahme und hat knapp 430 € Einnahme (plus Kindergeld) und was ist im Juli und August? Da hat er keine Einnahme ausser Kindergeld. Ab September in Erstaausbildung und wird so ca. 760 € netto haben. Er lebt bei der Mutter, diese ist ja auch barunterhaltspflichtig. 1470 € Rente.

    Was und wie sollte der Sohn jetzt tun. Für Anwalt ist kein Geld da.


    Danke vorab fürs lesen ;)

  • Für eine Übergangszeit (wenige Monate) zwischen Schule und Ausbildung ist es mW üblich, einen gewissen Unterhalt weiterzuzahlen.

    Ab der Ausbildung wird der Unterhalt dann wohl wegfallen, da er genügend eigenes Einkommen hat.

    Viel zu tun ist da mMn nicht.

  • Gaus, die Überbrückungszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn ist in der Tat weiter durch Unterhaltszahlungen abzudecken. Hier geht es aber nicht um die Zeit, sondern um die Zeit zwischen einer BvB-Maßnahme und Ausbildungsbeginn. Ich sehe da nicht unbedingt einen Anspruch des volljährigen Kindes.


    TK