Hallo zusammen,
Da sich unsere Unterhaltssache schon ewig zieht und unsere Anwältin immer schlecht zu erreichen ist, hoffe ich, dass ich hier eine etwas schnellere Antwort bekomme.
Ich habe zwei Söhne mit meinem Ex. Der Große lebt bei ihm, ist 21 und studiert, der "Kleine" im März 18 geworden, macht Abitur und lebt bei mir. Bis zum 18. ist UVG gezahlt worden. Seit einiger Zeit besteht kein Kontakt mehr zum Vatee.
Im März hat unsere Anwältin meinen Ex aufgefordert, sein Einkommen offen zu legen. Nach einigem hin und her mit der Gegenseite kamen dann die Lohnabrechnungen mit einem durchschnittlichen Netto von 2100.
Natürlich hat die Gegenseite auch meine Nachweise verlangt. Im letzten Jahr bezog ich Krankengeld und ab März lief ein Antrag auf ALG 1, für das ich noch keinen Bescheid vorweisen konnte.
Es wurde dann von der Gegenseite folgendermaßen reagiert: ich dürfe mich auf meiner Arbeitslosigkeit nicht ausruhen und wäre gesteigert Erwerbspflichtig. Soweit verstehe ich noch. Dann jedoch stand im nächsten Absatz, dass ein fiktives Einkommen zur Grundlage genommen werden. Daher meine erste Frage:
Müsste mir nicht erstmal Gelegenheit gegeben werden, einen Job zu finden? Was ist mit der Zeit von März (erster anwaltlichen Brief an meinen Ex) bis heute? Wie ich nachgelesen habe, muss er vom Tag der ersten Anforderung von Abrechnungen den Unterhalt nachzahlen. Kann auch für diese Zeit einfach ein fiktives Einkommen meinerseits zugrunde gelegt werden?
Nun habe ich seit dem 1. Juli wieder Arbeit. Eine Teilzeitstelle mit ungefähr 1000 Euro Netto. Ungefähr 400 Wohngeld kämen dazu. Könnte ich quasi gezwungen werden, eine Vollzeitstelle anzunehmen? Ich habe aus zweiter Ehe eine 10jährige Tochter. Spielt sie bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle?
Mittlerweile glaube ich das das Verfahren bewusst in die Länge gezogen wird. Der letzte Antwortbrief der Gegenseite erhielt lediglich Fragen, die schon längst beantwortet wurden.
Freundliche Grüße!