Unterhalt ab 18

  • Hallo zusammen,


    Da sich unsere Unterhaltssache schon ewig zieht und unsere Anwältin immer schlecht zu erreichen ist, hoffe ich, dass ich hier eine etwas schnellere Antwort bekomme.

    Ich habe zwei Söhne mit meinem Ex. Der Große lebt bei ihm, ist 21 und studiert, der "Kleine" im März 18 geworden, macht Abitur und lebt bei mir. Bis zum 18. ist UVG gezahlt worden. Seit einiger Zeit besteht kein Kontakt mehr zum Vatee.

    Im März hat unsere Anwältin meinen Ex aufgefordert, sein Einkommen offen zu legen. Nach einigem hin und her mit der Gegenseite kamen dann die Lohnabrechnungen mit einem durchschnittlichen Netto von 2100.

    Natürlich hat die Gegenseite auch meine Nachweise verlangt. Im letzten Jahr bezog ich Krankengeld und ab März lief ein Antrag auf ALG 1, für das ich noch keinen Bescheid vorweisen konnte.

    Es wurde dann von der Gegenseite folgendermaßen reagiert: ich dürfe mich auf meiner Arbeitslosigkeit nicht ausruhen und wäre gesteigert Erwerbspflichtig. Soweit verstehe ich noch. Dann jedoch stand im nächsten Absatz, dass ein fiktives Einkommen zur Grundlage genommen werden. Daher meine erste Frage:

    Müsste mir nicht erstmal Gelegenheit gegeben werden, einen Job zu finden? Was ist mit der Zeit von März (erster anwaltlichen Brief an meinen Ex) bis heute? Wie ich nachgelesen habe, muss er vom Tag der ersten Anforderung von Abrechnungen den Unterhalt nachzahlen. Kann auch für diese Zeit einfach ein fiktives Einkommen meinerseits zugrunde gelegt werden?


    Nun habe ich seit dem 1. Juli wieder Arbeit. Eine Teilzeitstelle mit ungefähr 1000 Euro Netto. Ungefähr 400 Wohngeld kämen dazu. Könnte ich quasi gezwungen werden, eine Vollzeitstelle anzunehmen? Ich habe aus zweiter Ehe eine 10jährige Tochter. Spielt sie bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle?


    Mittlerweile glaube ich das das Verfahren bewusst in die Länge gezogen wird. Der letzte Antwortbrief der Gegenseite erhielt lediglich Fragen, die schon längst beantwortet wurden.


    Freundliche Grüße!

  • Es handelt sich hier um eine Forderung Kind gegen Vater. Es gibt kein „unsere“ Anwältin. Es ist die Anwältin des Kindes und du wärst allenfalls selbst Antragsgegnerin. Eine professionelle Anwaltskanzlei berät nur ihren Mandanten, nämlich das Kind. Dann werden auch manche Folgefragen ein bisschen klarer.


    Der Zeitpunkt der Unterhaltsklärung ist auffällig. Warum hat man das nicht schon längst in der Minderjährigkeit getan und UVG bezogen, wenn der Vater über 2k netto hat? Bis Februar hättest du alles problemlos als gesetzlicher Vertreter des Kindes abwickeln können. Dann wäre das Kind jetzt in einer wesentlich besseren Verhandlungsposition.


    Der Hinweis des Vaters auf die Erwerbsobliegenheit der Mutter ist zwar grundsätzlich richtig, hier kommen wir aber zu den eingangs erwähnten Rechtsbeziehungen. Und ich habe in dieser Frage eine klare Meinung. Der Vater kann sich gegen die Unterhaltsforderung seines Kindes nicht wehren, in dem er auf eine Pflichtverletzung eines anderen Unterhaltspflichtigen hinweist. Er kann gegenüber dem Kind nur seine eigene Leistungsfähigkeit bestreiten. Die Pflichtverletzung der Mutter (soweit diese denn überhaupt tatsächlich vorliegt, was ich nicht bewerten möchte) führt allenfalls zu einem eigenen Anspruch des Vaters gegen die Mutter im Rahmen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruches.

  • Natürlich ist es die Anwältin unseres Kindes, die jedoch immer schon auch mich vertreten hat. Daher "unsere".

    Der Kindsvater hat erst seit ca einem Jahr diesen Job, vorher hat er deutlich weniger verdient. Wie das Jugendamt mir sagte, hat es erst kurz bevor mein Sohn 18 wurde seine Einkommenssotuation abgefragt, und damals berechnet, dass er "ungefähr" in UVG- Höhe zahlungspflichtig sei und hatte vor einen Titel zu erwirken. Was daraus geworden ist weiß ich nicht wirklich.


    Mein Sohn kommt jetzt in die 12, also ins zweite Abiturjahr. Was danach passiert weiß er selbst noch nicht.

  • Hallo,


    Natürlich ist es die Anwältin unseres Kindes, die jedoch immer schon auch mich vertreten hat. Daher "unsere".

    Aufpassen! es könnte ein Ineressenkonflikt vorliegen.


    edy

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