Hallo Zusammen,
habe folgende Konstellation: geschieden mit zwei Kinder (Kind #1 18 und Kind #2 14), neue Partnerin mit ein gemeinsames Kind (Kind #3 5).
Die 18 jährige möchte studieren. So wie ich das verstanden habe, hat sie einen Bedarf i.H.v. 930 EUR abzüglich Kindergeld, sprich 680 EUR.
Die ersten beide Kinder wohnen aktuell bei der Mutter, die arbeitet Teilzeit bei der Post, weswegen ich davon ausgehe, dass ich voll dafür aufkommen muss. Kind #1 wird wahrscheinlich fürs Studium ausziehen.
Zu mir: aktuell verdiene ich im Schnitt 2775 EUR netto. Ich zahle einen Auto (kein Luxus Auto) ab mit 312 EUR und habe eine private Altersvorsorge mit 160 EUR.
Bereinigtes Nettoeinkommen wäre 2303 (Stufe 3). Da ich aber gegenüber ein weiteres Kind unterhaltspflichtig bin, lande ich in die Stufe 2.
Bedarfskontrollbetrag für die Stufe 2 ist 1650 EUR. Laut DDT zahle ich für das zweite Kind 618-125 = 493 EUR. Wenn ich mein bereinigtes Nettoeinkommen nehme abzüglich der Unterhalt für Kind #2, komme ich auf folgende Rechnung: 2303 - 1650 - 493 = 160 EUR.
Jetzt zu meine Fragen:
1) bin ich wirklich verpflichtet "nur" 160 EUR für Kind #1 zu zahlen? Ich habe die Vermutung, dass ich irgendwie dann als Mangelfall dann zählen wurde. Wird mir dann anstatt 1650 EUR Bedarfskontrolle die 1370 aus Stufe 1 angerechnet?
2) wird mir das Auto und die Altersvorsorge dann fiktiv dazu angerechnet? Nach dem Motto: du kannst auch ohne Altersvorsorge leben, Unterhalt hat Vorrang. Bzw. eine weitere Nebenjob zumutbar um mehr zu zahlen?
3) oder bin ich dann verpflichtet, die 680 EUR für Kind #1 und 493 für Kind #2 zu zahlen, sprich 1173 EUR insgesamt?
Titel mit der Kindesmutter ist vorhanden, allerdings nur bis 18.
Danke für die Hilfe!