Hallo,
ich bin jetzt schon gefühlt ewig auf Wohnungssuche und habe feststellen müssen, dass die Mieten in dem Bereich meiner Suche einfach exorbitant teuer sind.
Eine Ausweitung des Suchbereichs kommt aufgrund der Erkrankung eines Kindes nicht in Frage.
Ich bin in finanziellen Dingen eher vorsichtig, sehe mich allmählich aber gezwungen eine teure Miete in Kauf zu nehmen.
Nun meine Frage: wie ist es wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil gar nicht den Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen kann, weil er sonst unter den Selbstbehalt fiele?
Gibt es da eine „Aufstockung“ bis zum Betrag des Unterhaltvorschusses? Und falls ja: müsste der Unterhaltspflichtige das zurückzahlen?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.