Scheidung in Planung/Haus gehört alleinig dem Mann(Grundbuch, gekauft vor Ehe, Ehe ca. 5 Jahre), Überschreibung auf einziges Kind des Mannes

  • Hallo zusammen,


    Hiermit möchte ich ein Update geben.


    Nach ewigem Hin und Her zwischen den Anwälten beider Parteien, wurde der 28.10.2023 als Termin erkoren, Ihren "vorehelichen Hausrat", "Hausrat aus Erbe der Mutter der Noch-Frau", "Alleineigentum während der Ehe angeschafften" und "Teile des während der Ehe angeschafften" Hausrates abzuholen.


    Der Bitte, die Personen zu benennen, welche als Umzugshelfer dienen, wurde nicht nachgekommen.

    Ein Verbot, das Gelände zu betreten, wurde dennoch nicht ausgesprochen. Die Helfer (6 Personen) hielten sich an die vor Ort benannten "Spielregeln" und agierten im Namen der Noch-Frau" und waren auf einem zwischenmenschlich harmonischem Niveau.


    "Vorehelicher Hausrat" und "Hausrat aus Erbe der Mutter (der noch-Frau)" wurde natürlich ohne Widerworte ausgehändigt.

    Selbst der "während der Ehe alleinig (durch Sie) angeschaffte Hausrat (Gesetzeslage mit bekannten Urteilen wurde durch Anwalt genannt)" wurde einzig Ihr überlassen (wurde auch mitgenommen).


    Die geforderte Einigung vor Ort (durch den Anwalt von Ihr, zum Zeitpunkt der Abholung) bezüglich des "gemeinsam angeschafften Hausrates" ,wurde durch den Anwalt meines Vaters mit den Worten "[.....dass dies sehr unwahrscheinlich sei....]" , mit der Bitte einer beidseitig bestätigten Liste "zur Abarbeitung", verneint.


    Demnach wurde der "gemeinsam angeschaffte Hausrat" während der Abholung nicht berücksichtigt und verbleibt (noch) im Haus meines Vaters.


    Soviel als kurzer Abriss.


    Die Noch-Frau hat seit (spekulativ) 01.11.2023 eine neue Wohnung in naher Umgebung.


    Jetzt die Fragen:


    Kann mein Vater die Schlüssel zu Haus und Nebengelass zurückverlangen?

    Kann der Noch-Frau eine Art "Grundstücksbetretungsverbot" ausgesprochen werden?


    VG