Berechnung Kindesunterhalt 2023

  • Hallo zusammen.

    Ich bin neu hier im Forum und habe folgende Fragen zum Thema Kindesunterhalt.

    Ausgangssituation ist wie folgt:


    Ich lebe mit meiner Partnerin (nicht verheiratet) in einer Mietwohnung.

    Die beiden Kinder (6-8 Jahre) leben 2/3 vom Monat (20 Tage) beim Vater und den Rest bei uns.

    Meine Partnerin musste aufgrund der Kinderbetreuung die Arbeitsstunden reduzieren, sodass nun auch das Einkommen entsprechend niedriger ist.

    Der Vater fordert nun immer mehr Geld, da dieses (gesamt mit Kindergeld= 800€) nicht für den Unterhalt reicht. Selbst ist er voll erwerbstätig.


    - Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

    - Welche Grundlagen gibt es?

    - Was ist abzugsfähig (Fahrtkosten,...)?

    - Wie hoch ist der Selbsterhalt?



    Ich bin euch schonmal für eure Antworten und Hilfe dankbar.


    Beste Grüße

  • Der Kindesunterhalt berechnet sich aus Bedarf (Düsseldorfer Tabelle), Bedürftigkeit (eigenes Einkommen Kind) und Leistungsfähigkeit (Einkommen der nicht überwiegend betreuenden Mutter).


    Grundlagen sind §§ 1601ff. BGB, die Unterhaltsleitlinien der OLGe und Rechtsprechung


    Was abzugsfähig ist, steht auf zahlreichen Internetseiten. In der Regel geht es um Werbungskosten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes und sekundäre Altersvorsorge. Manchmal noch um Schuldendienst oder ein paar besondere Fallkonstellationen.


    Der Selbstbehalt für Erwerbstätige beträgt 1370 €. Dieser kann bei Teilzeittätigkeit und auch bei Zusammenleben mit neuem Partner (dir) gekürzt werden.


    Dass die Mutter wegen der Mitbetreuung Teilzeit arbeiten müsste ist unglaubwürdig. Schließlich beweisen der überwiegend betreuende Vater und noch ein paar Millionen andere Menschen genau das Gegenteil. Aus rechtlicher Sicht sind nur die ersten drei Lebensjahre eines Kindes dahingehend besonders schutzwürdig.

  • Noch in Ergänzung zu TR: das Wechselmodell kann bei Schulkindern doch nur erfolgreich praktiziert werden, wenn die Eltern relativ nahe beieinander wohnen. Offensichtlich hat es der Vater geschafft, die Betreuung der Kinder während seiner Berufstätigkeit sicher zu stellen. Wieso kann die Mutter da nicht andoppen?


    Es kann sein, dass man hier mit einem fiktiven Vollzeiteinkommen der Mutter rechnen muss, nur um hier substantiiert antworten zu können, brauchen wir noch ein paar mehr Fakten.


    TK

  • Hi Dennis,


    existiert denn ein Titel, oder wer hat wann die Höhe des Unterhalts berechnet?


    TK

    Hallo Timekeeper,


    ein Titel existiert nicht. Es wurde sich auf einen gewissen Betrag geeinigt (in Höhe der Betreuungskosten +100 Euro= 300€) und einer Betreuung der Kinder von 10 Tag n im Monat durch die Mutter. Das ganze wurde schriftlich festgehalten. An Absprachen wird sich seitens des Vaters nicht gehalten.

    Dieser kann immer nur mehr Geld fordern.

  • Hallo Tabula rasa.

    Schon einmal danke für die Infos.

    Sie müsste nicht Teilzeit arbeiten, sondern die Stunden anpassen und von der Schichtarbeit her wechseln.

    Der Vater hat seine Eltern mit im Haus die alles machen.

  • Noch in Ergänzung zu TR: das Wechselmodell kann bei Schulkindern doch nur erfolgreich praktiziert werden, wenn die Eltern relativ nahe beieinander wohnen. Offensichtlich hat es der Vater geschafft, die Betreuung der Kinder während seiner Berufstätigkeit sicher zu stellen. Wieso kann die Mutter da nicht andoppen?


    Es kann sein, dass man hier mit einem fiktiven Vollzeiteinkommen der Mutter rechnen muss, nur um hier substantiiert antworten zu können, brauchen wir noch ein paar mehr Fakten.


    TK

    Hallo Timekeeper,


    welche Fakten wären das?

    Der Vater hat seine Eltern mit im Haus die ihm den Arsch hinterher tragen und alles erledigen.

    Die Kinder sind in der Nachmittagsbetreuung von Schule und Kindergärten.


    Gruß

  • Der Mindestunterhalt für die Kinder beträgt jeweils 377 € (nach Abzug Kindergeld). Das ist der niedrigste Betrag, den es in der Düsseldorfer Tabelle gibt und das Existenzminimum in Deutschland. Will die Mutter weniger zahlen und ist der Gläubiger (Kind, vertreten durch Vater/Beistand/Rechtsanwalt) damit nicht einverstanden, ist die Mutter darlegungs- und beweisbelastet, warum sie nicht in der Lage ist, diesen Betrag zu zahlen. Die Gerichte stellen daran hohe Anforderungen, z.B. Vollzeitarbeit, Nebenjobs und umfangreiche Erwerbsbemühungen. Erfüllt die Mutter diese Voraussetzungen nicht, so darf mit fiktivem Einkommen gerechnet und der Unterhalt festgesetzt werden.

  • Der Mindestunterhalt für die Kinder beträgt jeweils 377 € (nach Abzug Kindergeld). Das ist der niedrigste Betrag, den es in der Düsseldorfer Tabelle gibt und das Existenzminimum in Deutschland. Will die Mutter weniger zahlen und ist der Gläubiger (Kind, vertreten durch Vater/Beistand/Rechtsanwalt) damit nicht einverstanden, ist die Mutter darlegungs- und beweisbelastet, warum sie nicht in der Lage ist, diesen Betrag zu zahlen. Die Gerichte stellen daran hohe Anforderungen, z.B. Vollzeitarbeit, Nebenjobs und umfangreiche Erwerbsbemühungen. Erfüllt die Mutter diese Voraussetzungen nicht, so darf mit fiktivem Einkommen gerechnet und der Unterhalt festgesetzt werden.

    Hallo Tabula rasa.


    Die Mutter der Kinder hat ihre Stunden an der Arbeit reduziert, um die Kinderbetreuung sicherzustellen und das der Vater voll erwerbstätig sein kann.

    Sie arbeitet in einem Schichtmodell (Früh/Spät)

    von normal 06:00 Uhr - 14:00 Uhr und in der Spätschicht von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

    In der Frühschicht wird nun an drei Tagen, Montag bis Mittwoch, von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr gearbeitet, damit die Kinder welche laut Vereinbarung von Freitag bis Mittwoch Abend bei uns sind (jede 2. Woche) in den Kindergarten/ Schule gebracht werden können.

    Nachmittags sind diese in der Frühschicht generell bei uns, bis sie Abends zum Vater gebracht werden.

    Dieser kann halt immer nur fordern, bekommt nichts auf die Reihe(Arzttermine, Termine in Schule,...). Seine Eltern übernehmen alles.

  • Der Mindestunterhalt für die Kinder beträgt jeweils 377 € (nach Abzug Kindergeld). Das ist der niedrigste Betrag, den es in der Düsseldorfer Tabelle gibt und das Existenzminimum in Deutschland. Will die Mutter weniger zahlen und ist der Gläubiger (Kind, vertreten durch Vater/Beistand/Rechtsanwalt) damit nicht einverstanden, ist die Mutter darlegungs- und beweisbelastet, warum sie nicht in der Lage ist, diesen Betrag zu zahlen. Die Gerichte stellen daran hohe Anforderungen, z.B. Vollzeitarbeit, Nebenjobs und umfangreiche Erwerbsbemühungen. Erfüllt die Mutter diese Voraussetzungen nicht, so darf mit fiktivem Einkommen gerechnet und der Unterhalt festgesetzt werden.

    Hallo Tabula rasa.

    Will es nur einmal erwähnen. Kindergeld und die, bisher vereinbarte, monatliche Zahlung, belaufen sich auf 800€.

    Vielleicht liege ich falsch, aber mit diesen 800€ ist der Grundunterhalt der Kinder (Essen, Kleidung,...) mehr als gedeckt.

    Zusätzlich ist ja da auch noch das Einkommen des Vaters.

    Soll heißen es kann das Geld, ohne Abstriche machen zu müssen, raus gehauen werden.

    Weil es gibt ja einen Doofen der bezahlen muss.

  • Du solltest als erstes mal dringend aufhören, verbal auf den Vater einzuprügeln. Dessen Verhältnisse sind für die Barunterhaltsverpflichtung der Mutter irrelevant. Es ist auch nicht Schlimmes oder Schlechtes daran zu finden, dass er mit seinen Eltern zusammenlebt und diese Teile der Betreuung der Kinder übernehmen oder sonstige Hilfestellung leisten.


    Offensichtlich bekommt der Vater aktuell noch nicht mal den Mindestunterhalt von der Mutter? Und da reden wir wie bereits geschrieben vom Existenzminimum. Das ist auch genau der Grund, warum sich beim Mindestunterhalt die Beweislast umdreht. Ich weiß nicht, was der Vater fordert, aber 2x 377 € wäre der niedrigste mögliche Betrag, den ihm jeder empfehlen wird. Jetzt liegt es an der Mutter, sinnvolle Argumente gegen die Höhe dieser Forderung vorzubringen, soweit sie diese nicht leisten kann. Und da kann sie sich aufgrund der gesteigerten Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit nicht auf eine reduzierte Arbeitszeit berufen. Es sei denn der Vater nimmt dies auf eigene Kosten hin (was er nicht muss).


    Die Mutter ist also in einer sehr schlechten Verhandlungsposition und sollte in keinem Fall deiner Art und Weise der Argumentation folgen. Die einzige Baustelle sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter. Und um seine eigenen Verhältnisse zu rechtfertigen, schlägt man besser einen etwas devoteren Ton an, erklärt sich und ersucht Verständnis. Schließlich verlangt man ja, dass der andere Elternteil den fehlenden Unterhalt aus seiner Tasche bezahlt oder, dass die Allgemeinheit dafür einspringt.

  • 800 € Zahlung von der Mutter an den Vater wäre mehr als der Mindestunterhalt. Damit wäre die Mutter auf der sicheren Seite und kann darüber hinausgehende Forderungen weitestgehend ignorieren oder sich gegen diese erfolgreich wehren.

  • TR, in dieser Rechnung von Dennis ist aber, wenn ich das richtig verstehe, der Mehrbedarf drinne, der durch die Fremdbetreuung entsteht. Wobei mir insoweit das finanzielle System nicht so ganz klar ist. Ich denke, man sollte zunächst einmal den Grundbedarf der Kinder sauber berechnen, auch gegebenenfalls mit einem fiktiven Einkommen der Mutter. So, und dann schaut man, wie man das mit dem Mehrbedarf regelt, aber das ist der zweite Schritt. Zumal angesichts des Alters der Kinder ja ohnehin einige Änderungen anstehen. Das jüngere Kind dürfte jetzt zur Schule kommen, also Kindergarten ist nicht mehr, das ältere Kind dürfte einen Schulwechsel haben in eine weiterführende Schule, wir dürften es also mit einem völlig neuen Zeitmodell zu tun haben, was in die Überlegungen einzubeziehen ist.


    Noch in Ergänzung: wenn ich Denis richtig verstanden habe, werden pro Kind 100 € im Monat bezahlt, als direkten Unterhalt. Selbst unter Berücksichtigung des vollen Kindergeldbetrages liegen die Kinder damit an bzw. unterhalb der Armutsgrenze.


    TK

  • Du solltest als erstes mal dringend aufhören, verbal auf den Vater einzuprügeln. Dessen Verhältnisse sind für die Barunterhaltsverpflichtung der Mutter irrelevant. Es ist auch nicht Schlimmes oder Schlechtes daran zu finden, dass er mit seinen Eltern zusammenlebt und diese Teile der Betreuung der Kinder übernehmen oder sonstige Hilfestellung leisten.


    Offensichtlich bekommt der Vater aktuell noch nicht mal den Mindestunterhalt von der Mutter? Und da reden wir wie bereits geschrieben vom Existenzminimum. Das ist auch genau der Grund, warum sich beim Mindestunterhalt die Beweislast umdreht. Ich weiß nicht, was der Vater fordert, aber 2x 377 € wäre der niedrigste mögliche Betrag, den ihm jeder empfehlen wird. Jetzt liegt es an der Mutter, sinnvolle Argumente gegen die Höhe dieser Forderung vorzubringen, soweit sie diese nicht leisten kann. Und da kann sie sich aufgrund der gesteigerten Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit nicht auf eine reduzierte Arbeitszeit berufen. Es sei denn der Vater nimmt dies auf eigene Kosten hin (was er nicht muss).


    Die Mutter ist also in einer sehr schlechten Verhandlungsposition und sollte in keinem Fall deiner Art und Weise der Argumentation folgen. Die einzige Baustelle sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter. Und um seine eigenen Verhältnisse zu rechtfertigen, schlägt man besser einen etwas devoteren Ton an, erklärt sich und ersucht Verständnis. Schließlich verlangt man ja, dass der andere Elternteil den fehlenden Unterhalt aus seiner Tasche bezahlt oder, dass die Allgemeinheit dafür einspringt.


    Du solltest als erstes mal dringend aufhören, verbal auf den Vater einzuprügeln. Dessen Verhältnisse sind für die Barunterhaltsverpflichtung der Mutter irrelevant. Es ist auch nicht Schlimmes oder Schlechtes daran zu finden, dass er mit seinen Eltern zusammenlebt und diese Teile der Betreuung der Kinder übernehmen oder sonstige Hilfestellung leisten.


    Offensichtlich bekommt der Vater aktuell noch nicht mal den Mindestunterhalt von der Mutter? Und da reden wir wie bereits geschrieben vom Existenzminimum. Das ist auch genau der Grund, warum sich beim Mindestunterhalt die Beweislast umdreht. Ich weiß nicht, was der Vater fordert, aber 2x 377 € wäre der niedrigste mögliche Betrag, den ihm jeder empfehlen wird. Jetzt liegt es an der Mutter, sinnvolle Argumente gegen die Höhe dieser Forderung vorzubringen, soweit sie diese nicht leisten kann. Und da kann sie sich aufgrund der gesteigerten Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit nicht auf eine reduzierte Arbeitszeit berufen. Es sei denn der Vater nimmt dies auf eigene Kosten hin (was er nicht muss).


    Die Mutter ist also in einer sehr schlechten Verhandlungsposition und sollte in keinem Fall deiner Art und Weise der Argumentation folgen. Die einzige Baustelle sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter. Und um seine eigenen Verhältnisse zu rechtfertigen, schlägt man besser einen etwas devoteren Ton an, erklärt sich und ersucht Verständnis. Schließlich verlangt man ja, dass der andere Elternteil den fehlenden Unterhalt aus seiner Tasche bezahlt oder, dass die Allgemeinheit dafür einspringt.

    Als Außenstehender und völligst unvoreingenommen ist es immer einfacher, Situationen zu beurteilen und zu bewerten.

    Wenn ich dich richtig verstehe, bedeutet das folgendes.

    Auf der einen Seite kann das zur Verfügung stehende Geld/finanzielle Mittel, ohne Einschränkungen ausgegeben werden, auf der anderen Seite muss bis auf ein Minimum zurück gesteckt und auf Sachen wie Altersvorsorge verzichtet werden.

    Hinzu kommen noch Dinge wie Kleidung, Schulutensilien, welche Kosten ebenfalls noch an der Mutter hängen bleiben, da ja das Geld für die eigenen Belange ausgegeben wird.

  • TR, in dieser Rechnung von Dennis ist aber, wenn ich das richtig verstehe, der Mehrbedarf drinne, der durch die Fremdbetreuung entsteht. Wobei mir insoweit das finanzielle System nicht so ganz klar ist. Ich denke, man sollte zunächst einmal den Grundbedarf der Kinder sauber berechnen, auch gegebenenfalls mit einem fiktiven Einkommen der Mutter. So, und dann schaut man, wie man das mit dem Mehrbedarf regelt, aber das ist der zweite Schritt. Zumal angesichts des Alters der Kinder ja ohnehin einige Änderungen anstehen. Das jüngere Kind dürfte jetzt zur Schule kommen, also Kindergarten ist nicht mehr, das ältere Kind dürfte einen Schulwechsel haben in eine weiterführende Schule, wir dürften es also mit einem völlig neuen Zeitmodell zu tun haben, was in die Überlegungen einzubeziehen ist.


    Noch in Ergänzung: wenn ich Denis richtig verstanden habe, werden pro Kind 100 € im Monat bezahlt, als direkten Unterhalt. Selbst unter Berücksichtigung des vollen Kindergeldbetrages liegen die Kinder damit an bzw. unterhalb der Armutsgrenze.


    TK

    Hallo Timekeeper,

    dIe aktuellen Zahlungen, natürlich neben dem Kindergeld von 500€, basieren auf Absprachen und Übereinkünften.

    Was ich noch nicht so wirklich verstehe, ist das mit dem Selbstbehalt von 1370€.

    Wenn angenommen nur 1700€ verdient werden und das Nettoeinkommen noch "bereinigt" werden kann, bleibt doch jetzt mal vereinfacht ohne Bereinigung, 330€ übrig.

    Kann mir das bitte noch einmal erklärt werden.


    Danke.

  • Die Mutter hat keine Kosten für Bekleidung oder Schuluntensilien neben dem Unterhalt zu tragen. Diese Dinge hat der Vater aus dem gezahlten Unterhalt zu besorgen und der Mutter zum Umgang mitzugeben. Macht er dies trotz nachweisbarer Aufforderung nicht, kann die Mutter die selbst geleisteten Zahlungen als Erfüllung der Unterhaltsforderung einwenden.


    Der Selbstbehalt für einen alleinstehenden und vollzeittätigen Arbeitnehmer beträgt 1370 €. Wenn aus einer Vollzeittätigkeit 1700 € verdient werden, kann auch nur die Differenz zum Selbstbehalt als Unterhalt gefordert werden. Darüber hinaus wäre der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig und die Allgemeinheit müsste durch Sozialleistungen wie z.B. Unterhaltsvorschuss einspringen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Gläubigers, diese eingeschränkte Leistungsfähigkeit zu beweisen, sondern die Aufgabe des Unterhaltspflichtigen, hier der Mutter. Und daran werden wie gesagt sehr hohe Anforderungen gestellt - zumindest in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

  • Hallo,


    als bisher stiller Mitleser möchte ich mich zukünftig gerne mehr einbringen, da mir das Forum bereits sehr viele Antworten auf meine Recherchen gegeben hat.


    @Denis: kannst du bitte die Zahlungen die an den Vater gehen transparent darstellen?

    Ich habe bisher nicht verstanden ob sie 800 EUR zahlt oder nur 300 (für ein Kind oder für beide Kinder zusammen).

    Das KG für beide Kinder iHv 500 EUR erhält der Vater direkt oder die Mutter und sie leitet es weiter?


    Wie tabula rasa bereits schrieb, ist der Mindestunterhalt pro Kind bei 377 EUR (ohne evtl. Mehrbedarf, ohne evtl. Sonderbedarf, Kindergeld nicht einberechnet).


    D.h. der Vater sollte für die beiden Kinder mind. die folgenden Beträge zur Verfügung haben:


    K1 Unterhalt: 377 EUR (bereits die Hälfte an KG abgezogen, somit Zahlbetrag der Mutter)

    K1 KG: 250 EUR


    K2 Unterhalt: 377 EUR

    K1 KG: 250 EUR


    Mutter zahlt an Vater: 754 EUR

    Vater erhält KG von der Familienkasse: 500 EUR (250 EUR/Kind)

    (Kindergeld erhält immer derjenige bei dem die Kinder offiziell gemeldet sind)


    Um grob auszurechnen, ob sie ein Mangelfall ist oder nicht, wird das Nettoeinkommen benötigt. Dieses wird dann noch bereinigt und dann geschaut was übrig bleibt zur Verteilung für Unterhalt, Mehrbedarf etc.


    Wie viel Unterhalt zahlt sie bisher pro Kind?

    Wie viel Mehrbedarf (für Betreuung) zahlt sie bisher pro Kind?


    Gruß Robbi


  • Die Kosten der KITA- Betreuung (ohne Verpflegungskosten) stellen einen Mehrbedarf dar, die Kosten der Hortbetreuung nicht.


    Mehrbedarf spielt jedoch erst dann eine Rolle, wenn der Mindestunterhalt geleistet wird und dann noch etwas übrig bleibt, wobei der Mehrbedarf nach Leistungsfähigkeit auf beide Elternteile zu verteilen ist.