Scheidung: Deutsch - Japanische Ehe

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe von der ganzen Materie leider gar keine Ahnung und bin mit der Situation mehr als überfordert.

    Ich möchte einfach nur, dass eine Scheidung so schnell wie möglich und unproblematisch von statten geht.


    Hier der Sachverhalt:


    Sie: Japanische Staatsbürgerin mit Ehegattenvisum

    Ich: Deutscher Staatsbürger

    Geheiratet in Japan, anerkennung in Dland.

    Keine Kinder, Kein gemeinsames Konto, leben gemeinsam in Miete.

    Ich komme für alles auf, sie hat bislang nicht in Dland gearbeitet, weswegen ich für alles an Kosten aufkommen muss (auch Beihilfe etc..).

    Finanziell hat sie nichts nennenswertes in die Ehe eingebracht.


    Leider kann man in Menschen vorher nicht hineinschauen, nach unseren gemeinsamen Jahren wird der Horror aber von Tag zu Tag schlimmer.


    Gerne würde ich von euch erfahren, wie der genaue Ablauf wäre.

    Mit welchen Kosten zu rechnen ist, sowie Konsequenzen für uns beide.

    Finanziell als auch rechtlich.


    Beste Grüße und vielen Dank

  • Hi Ken,


    da ihr in Deutschland lebt, wird die Ehe aller Voraussicht nach auch in Deutschland geschieden werden. Da käme dann deutsches Scheidungsrecht zum tragen. Dies bedeutet mindestens ein Jahr der Trennung. Diese Trennung kann innerhalb einer Wohnung durchgezogen werden, ideal ist das jedoch nicht. Es muss in dieser Zeit getrennt gewirtschaftet werden, man lebt also eigenständig, probt quasi das Leben, wie es nach der Scheidung funktioniert.


    Für Scheidungen herrscht in Deutschland Anwaltszwang, zumindest der Antragsteller muss also anwaltlich vertreten sein. Über die Kosten können wir hier nichts sagen. Die sind einmal vom laufenden Einkommen abhängig, aber auch davon was das Gericht so alles entscheiden muss.


    Zwingend ist die Scheidung auszusprechen, ebenso der Versorgungsausgleich ist durchzuführen. Was man noch gerichtlich regeln lässt, das ist letztlich abhängig von dem, worüber man sich streitet und ob das vor Gericht geschieht. Mir fällt da die Unterhaltsproblematik ein, die Verteilung des Zugewinns, des während der Ehe angeschafften Hausrats, Zuweisung der vormals gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung ...... Du merkst schon, wenn man sich bis hin zu Omas Häkeldeckchen um alles streitet, dann kann es richtig teuer werden.


    Du solltest dich darauf einstellen, dass du mindestens für ein Jahr Unterhalt zahlen musst; und dass die Sache mindestens dann kompliziert bzw. aufwändig wird, wenn es um die Zuweisung der vormals gemeinsamen Nutzung zur alleinigen Nutzung geht.


    Du benötigst ohnehin einen Anwalt. Damit die Weichen nervenschonend und von vornherein richtig gestellt werden, würde ich den schon jetzt einschalten. Der kann dann auch überschlägig rechnen, wie teuer das alles wird.


    TK

  • Hallo Timekeeper!


    vielen Dank für Deine detailreiche Erläuterung, damit hast Du schon etwas mehr Licht ins Dunkle gebracht!


    Letztens habe ich von Kollegen gehört, dass sogar eine Unterhaltszahlung bis ins Rentenalter möglich wäre!

    Ich frage mich, wie sowas ohne Kinder oder sonst etwas gemeinsam veranlagtes rechtlich möglich sein soll..

    selbst wenn kein Visum mehr vorliegen würde (Ehegattenvisum) somit das Bleiberecht erlischt und die Zahlung ins Ausland geht wäre denkbar.

    Ich hoffe ja, dass das ein Irrtum ist - kommt einem Schrecken ohne Ende gleich!


    Aber wie Du bereits sagtest, um den Anwalt komme ich wohl selbst für die Beratung nicht vorbei..

    Hoffe, dass ein Anwalt für solche komplizierten Fälle nicht ganz so schwer zu finden ist..

  • Ich bin absoluter Laie.

    Allerdings hatte ich im Bekanntenkreis mal das Thema mit einer deutsch-chinesischen Ehe.


    Da war es so, dass die chinesische Ehefrau jederzeit das Recht hat, sich in ihrer Heimat nach chinesischem Recht scheiden zu lassen. Selbst mit deutscher Staatsangehörigkeit und Eheschließung in Deutschland

    Und da das Rechtssystem dort vollkommen anders ist, als das deutsche, ist sie da schon geschieden, während hier noch das Trennungsjahr läuft.


    Unterhalt sieht das chinesische Recht nicht vor, dafür wird aber am Tag der Scheidung das Vermögen beider Partner aufgeteilt, ganz unabhängig davon, wer es wann oder wie bekommen hat.

    Und wenn die Chinesin in China behauptet, dass eine Million vorhanden ist, wird eine halbe Million durch deutsche Behörden eingefordet ohne weitere Überprüfung. Und ob man als Ausländer in China vor Gericht was erreicht, weiß man auch nicht.


    Das mal nur als Hinweis, dass andere, insbesondere nicht europäische Länder, durchaus vollkommen andere Rechtsprechungen haben können. Klar, China und Japan ist auch nicht vergleichbar, aber trotzdem lohnt es sich vielleicht, sich mal mit den jeweiligen Gesetzen vertraut zu machen.


    Aber wie gesagt, ich weiß das nur durch Hörensagen und es betrifft China. Nur mal als allgemeiner Hinweis zu sehen.

  • Hi,


    seufz, es ist nichts schlimmer als ungesundes Halbwissen. Es interessiert in diesem Zusammenhang nicht, um welches Land es geht. Es gilt in Deutschland das Prinzip "wer zuerst kommt, der mahlt zuerst." Einerlei, wo wann ein Scheidungsverfahren anhängig gemacht wird, wenn anschließend der andere Partner ein Verfahren in Deutschland anhängig macht, dann wird das nicht durchgeführt, sofern das deutsche Gericht Kenntnis von dem schon länger wo auch immer anhängigen Verfahren erlangt. Ob diese auswärtige Scheidung dann in Deutschland anerkannt wird, das ist eine ganz andere Frage. In der Regel schon, sofern es eine "echte" Scheidung ist. Bis vor nicht allzu langer Zeit konnte man z.B. in Mexiko eine Scheidung kaufen, auch von ganz legalen Gerichten; die wurden in Deutschland natürlich nicht anerkannt. Abgesehen davon können auch deutsche Staatsangehörige, die nicht in Deutschland leben, sich in Deutschland scheiden lassen, wenn die anderen Voraussetzungen da sind.


    Abgesehen davon sind das chinesische und das japanische Zivilrecht gar nicht so weit vom deutschen entfernt. Das liegt daran, dass die beiden Ländern vor vielen Jahrzehnten unser BGB übernommen haben, von der Systematik her. Die Chinesen mussten im Rahmen der Implementierung dort sogar noch spezielle neue Zeichen "erfinden."


    Im übrigen, sind auch ausländische Scheidungen, die wirksam sind, also in Deutschland anerkannt werden, durchaus auch in Deutschland ergänzbar. Zwei Beispiele: in Texas gibt es keinen nachehelichen Unterhalt für einen Ehepartner. Wird dann eine deutsche Frau in Texas geschieden (sie lebte z.B. mit ihrem texanischen Ehemann da); sie kehrt nach Deutschland zurück, so kann sie vor einem deutschen Gericht ihren texanischen Ex auf Unterhalt verklagen.

    Oder: nach türkischem Recht gibt es keinen Versorgungsausgleich. Selbst wenn eine Ehe in Deutschland nach türkischem Recht geschieden wird, kann auf Antrag hin auch das Versorgungsausgleichsverfahren durchgeführt werden.


    Und auch deutsche Behörden leisten keine Amtshilfe für was auch immer aus China. Wenn die Entscheidung einmal in Deutschland implementiert wird, sie außerdem für vollstreckbar erklärt wird, nur dann geht eine Vollstreckung in Deutschland. Und zwar ganz normal mit dem Gerichtsvollzieher.


    So, also nicht beunruhigen lassen und bitte keine Latrinenparolen als Fakten weiter geben.


    TK