Ausbildungsbeginn Jugendamtberechnung

  • Hallo,

    das JA hat mir jetzt eine Berechnung geschickt, in der 338€ für Fahrgeld vom Ausbildungsnetto abgezogen werden.

    Kind 17 ab 01.08.23 in Ausbildung, in Niedersachsen.

    Bruttolohn 790€/ 683 netto.

    Weg zur Ausbildungsstätte 22km (Kind wird von Mutter gebracht und abgeholt.

    Berechnung:

    22km*2*0,42€*220Tage : 12 = 338,80€

    683€-338€=344€

    Anrechenbare Ausbildungsvergütung 172€


    Ich denke Kind fährt mit Roller. Würde sich dadurch das Fahrgeld verringern?

    Wie ist es wenn sie 18 wird. Wie wird dann berechnet? (Mutter hat kein Einkommen)

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

  • Hi,


    wo ist denn das Kindergeld in der Berechnung? Im übrigen: grundsätzlich können Fahrtkosten zusätzlich zum Freibetrag angerechnet werden. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob man in so Fällen nicht auf die preiswerteren Öffis verweisen kann. Da muss ich noch mal nachschauen.


    TK

  • Hallo Ti, danke für deine Antwort. Das Kindergeld wird angerechnet. Ich soll statt 463€ dann voraussichtlich noch 290€ bezahlen. Allerdings hätte das JA gerne noch den vollen Unterhalt für August und dann ab September voraussichtlich die 290€. Genau soll das berechnet werden, wenn erste Abrechnung vom Kind vorliegt.

    Öffis sind nur für den Rückweg möglich. Morgens gibt es leider keine Verbindung.

  • Ich sehe an der Berechnung nichts zum Beanstanden


    Eine Rollerfahrt würde genauso berechnet werden wie eine Autofahrt.


    Die verringerte Zahlung ab September würde ich nicht akzeptieren. Ich bin bei diesem Thema klar der Meinung, dass diese bereits ab August zu ändern ist. Das Kind kann nicht einwenden, dass es seinen Lohn erst im Folgemonat erhält. Denn bei Auszubildenden ist die Lohnzahlung im laufenden Monat gesetzlich vorgeschrieben, siehe § § 18 Abs.2 Berufsbildungsgesetz.

  • Danke dir. Sind deines Erachtens denn auch die 0,42€ pro km in Ordnung? Ich lese überall von 0,30€ pro km (ab dem 31.km=0,38€) Bekomme ich übrigens in meiner Firma auch nur. Für Fahrten mit Roller oder Motorrad 0,20€.

    Werde schon ab August den Unterhalt kürzen. Mal gucken was dann passiert. Befürchte im JA hat noch keiner bemerkt, dass der Titel keinen Bestand mehr hat.

    Danke da für den Paragraphen 👍

  • Alle drei Oberlandesgerichte in Niedersachsen verwenden diesen Wert. Dieser gilt sowohl für Unterhaltspflichtige (dich) als auch für Unterhaltsberechtigte (das Kind). Nachzulesen in den Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichtes, Punkt 10.2.2


    Von einem Unterhaltstitel hast du bisher nichts geschrieben. Dieser tritt nicht einfach außer Kraft. Soweit nicht explizit eine Herabsetzungsvereinbarung mit dir getroffen oder ein Verzicht über die Differenz erklärt wird, besteht bei eigenmächtiger Zahlungskürzung die Gefahr der Zwangsvollstreckung.


    Bei ausbleibender Zusicherung durch den Gläubiger müsste man die gerichtliche Abänderung des Titels beantragen. Soweit das Jugendamt mit einer Beistandschaft involviert ist, sollte das regelmäßig nicht notwendig sein. Dennoch sollte man sich hierzu ganz konkret beim Beistand erkundigen.

  • Ah okay. Wusste ich nicht. Wirklich nirgends defunden.

    Der Titel war zeitlich begrenzt, bis 01.07.2022, also seit einem Jahr abgelaufen. Eigentlich sagte man mir 2017,als der Titel beim JA erstellt wurde, dass keine befristeten Titel mehr akzeptiert werden. JA in meinem Wohnort hat das dann trotzdem so aufgenommen und ans zuständige JA weitergeleitet. Die haben es so akzeptiert.

    Hoffe die haben richtig drauf geguckt und das nicht übersehen!