Hallo liebes Forum!
In einem Wechselmodel sind m.E. beide Parteien auskunftspflichtig was das Einkommen angeht.
In diesem Fall geht es um ein Wechselmodell 50/50 ,wo lediglich für ein minderjähriges Kind Unterhaltsausgleich durch die unterschiedlichen Einkommen gezahlt wird.
Es gibt eine notarielle Vereinbarung (älter als 2 Jahre) u.a. über den Unterhalt und auch des nach den gesetzlichen Regelungen die Auskunftspflicht besteht.
Aber was heißt das genau ?
Wer kann eine Auskunft anfordern ? Der ex Partner direkt oder nur über Anwalt/Jugendamt ?
Welcher Zeitraum kann angefordert ? Beliebig (gib mir mal die gesamten Unterlagen von vor 2 Jahren) oder nur Monat X?
Was kann angefordert werden und in welcher Form muss dieses zur Verfügung gestellt werden? Einsicht in Gehaltsabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung oder Bereitstellung als Kopie ?
Wenn beide Parteien vereinbart haben nach Ablauf des nachehelichen Unterhalt ihren Unterhalt selber sicherzustellen, kann eine freiwillige Teilzeitarbeit auf 100% hochgerechnet werden - wenn es der Job hergibt - für die Unterhaltsberechnung ?
Die Berechnung des Wechselmodells ist m.E. recht Komplex . Kann auf eine fachliche Berechnung bestanden werden ?
VG