Unterhalt für volljähriges Kind mit eigener Wohnung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Unterhalt für volljährige Kinder mit eigener Wohnung.

    Wie sieht der Unterhaltsanspruch für ein 22-jähriges Kind aus, das bereits seit 2 Jahren nicht mehr zuhause wohnt und ab August Schülerin ist (schulische Ausbildung, es handelt sich dabei um die erste Ausbildung). Die Allgemeinbildende Schule wurde 2017 mit dem Realschulabschluss beendet. In der Zeit zwischen Schulabschluss und der Ausbildung war das Kind dauerhaft arbeitsunfähig aufgrund von einer langen Krankheit mit mehreren Krankenhausaufenthalten.


    Seit dem Auszug aus dem elterlichen Umfeld ist das Kind finanziell aufgestellt mit Unterhalt beider Eltern und Kindergeld (insgesamt 519€). Unterstützt wird es durch den ebenfalls in der Wohnung lebenden Partner (Vollzeit berufstätig bis April '23, seitdem in Ausbildung), welcher bis jetzt die Miete übernimmt. Das kann natürlich auf Dauer nicht so weitergeführt werden aufgrund des geringeren Einkommens des Partners in der Ausbildung.


    Ein eigentlicher Unterhaltsanspruch bestand bis jetzt ja nicht, da das Kind auf eigenen Wunsch ausgezogen ist und aufgrund der Krankheit keine Ausbildung gemacht hat, bzw. machen konnte. Der Unterhalt, der bis jetzt gezahlt wurde war eine Einigung zwischen Kind und Eltern. Wie sieht das ganze jetzt "offiziell" aus, wenn das Kind ab August wieder Schülerin ist, vorallem wenn es schon seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung lebt?


    BAföG Anspruch besteht aufgrund des Einkommens der Eltern (zsm. 120.000 brutto). Die Eltern haben noch ein anderes Kind (26J), welches in einer Wohnung lebt, die den Eltern gehört und Bürgergeld bezieht.

    Kontakt zu den Eltern besteht kaum bis gar nicht, das Verhältnis ist extrem angespannt, was auch der Grund für den Auszug war.


    Meine Fragen wären also:

    Besteht in dieser Situation ein Barunterhaltsanspruch seitens des Kindes? Wie verhält sich das ganze mit der eigenen Wohnung?


    Falls kein Anspruch besteht, weshalb nicht?

  • NK258

    Hat den Titel des Themas von „Unterhalt für volljährige Kind mit eigener Wohnung?“ zu „Unterhalt für volljähriges Kind mit eigener Wohnung?“ geändert.
  • "BAföG Anspruch besteht aufgrund des Einkommens der Eltern (zsm. 120.000 brutto) NICHT?"


    Ich würde das auf jeden Fall mal prüfen lassen, in dem das Kind einen Antrag stellt.

    Das sollte geklärt werden.

    Dis Höhe hängt mW auch von der Schulart ab.


    Ansonsten, ja, Unterhaltsanspruch besteht. Kindergeld ist anzurechnen.

  • Die Tochter hat einen Bedarf von 930 €, welcher von den Eltern nach Leistungsfähigkeit zu decken ist.


    Dafür können die Eltern natürlich auch das Kindergeld mit einsetzen.