Hi all,
wie vermutlich den meisten bekannt, gibt die Düsseldorfer Tabelle nichts Konkretes her wenn es um den Selbstbehalt beim Elternunterhalt geht.
Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:
Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.
Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Ent- lastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliede- rungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.
Vermutlich wird der SHT mit 2000€ ansetzen und nach ewigen Diskussionen einen wenig höheren Betrag zu Grunde legen, um irgendwie dem Rechtsgedanken des Gesetzes zu entsprechen. Auf der anderen Seite ist das Gesetz ein wenig schräg, wenn man das Beispiel 99500€ brutto mit 100500€ brutto vergleicht. Bei ungefähr 45€ netto soll man jetzt mehrere hundert Euro zahlen. Leicht unverhältnismäßig.
Wie dem auch sei. Ich habe in einem Elternunterhalt-Ratgeber gelesen, dass es Sinn machen könnte anzufangen ein Haushaltsbuch zu führen und über die Zeit die Buchungen zu erfassen für den Tag X. Das Ziel ist es mit diesen Daten in die Verhandlungen zu gehen und notfalls vor Gericht zu belegen dass man höhere Lebenskosten hat, da man sich schließlich auch mehr leisten kann. Als Beispiel (noch vor 2020) wurde ein Rechtsfall aufgeführt wo die Unterhaltspflichtige (UP) höhere Ausgaben hinsichtlich der Renovierung des Hauses geltend gemacht hat, diese aber vor Gericht nicht belegen konnte.
Keine Ahnung was ihr davon haltet, aber für mich klingt das schlüssig und ist im Augenblick die einzigste Möglichkeit irgendwie was angemessenes zu seinem eigenen Vorteil zu belegen. Irgendeine Idee ob es eine gute Haushaltsbuch Software gibt mit der dann man das mit Belegen erfassen kann.
VG DaMad