Düsseldorfer Tabelle - angemessener Selbstbehalt - Welches Haushaltsbuch und Belegerfassung?

  • Hi all,


    wie vermutlich den meisten bekannt, gibt die Düsseldorfer Tabelle nichts Konkretes her wenn es um den Selbstbehalt beim Elternunterhalt geht.


    Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:

    Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.

    Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Ent- lastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliede- rungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10.Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.


    Vermutlich wird der SHT mit 2000€ ansetzen und nach ewigen Diskussionen einen wenig höheren Betrag zu Grunde legen, um irgendwie dem Rechtsgedanken des Gesetzes zu entsprechen. Auf der anderen Seite ist das Gesetz ein wenig schräg, wenn man das Beispiel 99500€ brutto mit 100500€ brutto vergleicht. Bei ungefähr 45€ netto soll man jetzt mehrere hundert Euro zahlen. Leicht unverhältnismäßig. :-)


    Wie dem auch sei. Ich habe in einem Elternunterhalt-Ratgeber gelesen, dass es Sinn machen könnte anzufangen ein Haushaltsbuch zu führen und über die Zeit die Buchungen zu erfassen für den Tag X. Das Ziel ist es mit diesen Daten in die Verhandlungen zu gehen und notfalls vor Gericht zu belegen dass man höhere Lebenskosten hat, da man sich schließlich auch mehr leisten kann. Als Beispiel (noch vor 2020) wurde ein Rechtsfall aufgeführt wo die Unterhaltspflichtige (UP) höhere Ausgaben hinsichtlich der Renovierung des Hauses geltend gemacht hat, diese aber vor Gericht nicht belegen konnte.


    Keine Ahnung was ihr davon haltet, aber für mich klingt das schlüssig und ist im Augenblick die einzigste Möglichkeit irgendwie was angemessenes zu seinem eigenen Vorteil zu belegen. Irgendeine Idee ob es eine gute Haushaltsbuch Software gibt mit der dann man das mit Belegen erfassen kann.


    VG DaMad

  • Hi all,


    wie vermutlich den meisten bekannt, gibt die Düsseldorfer Tabelle nichts Konkretes her wenn es um den Selbstbehalt beim Elternunterhalt geht.

    Das ist ja auch nicht verwunderlich, da es hier um den Kindesunterhalt geht.

  • Hallo DaMad,


    bitte schau zuerst in die LL deines Bundeslandes. Hier sind zum Elternunterhalt Informationen enthalten.

    Über die Selbstbehalte oder den angemessenen Eigenbedarf wurde schon viel Meinungsaustausch hier im Forum betrieben.


    Das mit dem Haushaltsbuch ist mir neu, könnte aber sinnvoll sein um den eigenen Standpunkt zu untermauern.

    Die Ämter agieren aus mir bekannten Fällen hier nicht einheitlich.

    Es gibt oft Vergleiche, die nicht öffentlich gemacht werden sollen.


    Wenn du es nicht vermeiden kannst oder willst und die 100.000€ Hürde nimmst, wirst du dich auch auf Zahlungen einstellen müssen, wenn das Amt davon erfährt.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    letztlich geht es doch nur darum, dass man eine eigene Behauptung auch nachweisen muss. Und dafür ist der einfachste Einstieg eben eine saubere Dokumentation. Wie man die nun ausgestaltet, ist doch einerlei. Sie muss halt für Dritte (Außenstehende) nachvollziehbar sein. Und eine Auflistung der Ausgaben + Kassenzettel, das sollte doch ohne Installation eines Programmes möglich sein?


    TK

  • Danke für dein Feedback und den Tip mit dem LL, das war bezüglich anderen Punkten ein wenig hilfreicher. Unklar ist mir noch welches Bundesland gilt, da meine Eltern in einem anderen Leben. Da muss ich noch recherchieren welches LL dann bei der Diskussion greifen würde, falls es da überhaupt große Unterschiede in den LL gibt.


    Im Augenblick bin ich noch in der Vermeidungsphase. Ich habe ein paar Optionen die ich auch gleichzeitig machen kann. Da muss ich mir noch eine Strategie zu Recht legen. Bei einigen wie Betriebsrente würde das aber z.B. auf der Lohnabrechnung ersichtlich sein, dann in der Steuererklärung nicht. Ich weiß nicht ob ich den SHT im Juni 2024 bis Mitte 2025 vertrösten und damit bis zum Steuerbescheid vertrösten kann.

  • Hi,


    letztlich geht es doch nur darum, dass man eine eigene Behauptung auch nachweisen muss. Und dafür ist der einfachste Einstieg eben eine saubere Dokumentation. Wie man die nun ausgestaltet, ist doch einerlei. Sie muss halt für Dritte (Außenstehende) nachvollziehbar sein. Und eine Auflistung der Ausgaben + Kassenzettel, das sollte doch ohne Installation eines Programmes möglich sein?


    TK

    Danke fürs Feedback. Ja, da hast du schon recht. Ich dachte da an eine Erfassung über 2-3 Jahre so dass ich eine ordentliche Datenbasis habe für eine Begründung. Wäre halt auch cool, wenn Belege eingescannt sind und dann die Buchung angefügt werden können. Dachte es wäre dann einfacher wenn das alles raussuchen müsste.

  • Nein - ist noch nicht soweit und wird nicht um Pflege gehen, sondern Grundsicherung (bekomme meine Eltern bei 100k nicht) bzw. Sicherung zum Lebensunterhalt.

  • Bei Grundsicherung greifen nach meiner Kenntnis die gleichen Auskunftsregeln.


    Die Eltern stellen den Antrag und "wissen nicht was du für ein Einkommen hast", ist ja auch deine Sache.


    Dann handelt es sich um ein Ehepaar, hier ist erstmal der Partner im Fokus.

    Es ist doch recht selten, das dann die Konstellation der Renten/Pensionen nicht reichen sollte.

    Vorher kann möglicherweise auch noch Wohngeld beantragt werden, Kosten sollte auf den Prüfstand (kleinere Wohnung etc.)


    Natürlich kannst du dich vorbereiten.


    Meine Mutter bezog auch GS und ich wurde erst mit der Hilfe zur Pflege einbezogen.


    Gruß


    frase

  • Unklar ist mir noch welches Bundesland gilt, da meine Eltern in einem anderen Leben

    welches LL dann bei der Diskussion greifen würde, falls es da überhaupt große Unterschiede in den LL gibt

    Es geht nicht ums Bundesland, sondern um das OLG.

    https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html


    Schau mal in die Leitlinien von "deinem" OLG und dann in die Leitlinien des OLG wo die UHB wohnen, ob da Unterschiede gibt. "Entscheidend" wird vermutlich "dein OLG" sein, da wo du wohnst.



    Betriebsrente würde das aber z.B. auf der Lohnabrechnung ersichtlich sein, dann in der Steuererklärung nicht

    Dürfte aber im Sinne des UHP möglich sein.

    Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?


    Bei der Frage ob man über 100T verdient wird in der Regel die Steuererklärung hinzugezogen, nicht die Gehaltsabrechnungen.



    ob ich den SHT im Juni 2024 bis Mitte 2025 vertrösten und damit bis zum Steuerbescheid

    Dürfte möglich sein, warum eigentlich nicht.

    Die Leitlinien der OLG werden sich bis dahin aber möglicherweise ändern.


    Grüße,

    m