Hallo.
Vielleicht finde ich hier hilfreiche Antworten.
Der Kindsvater meines Sohnes zahlt seit Mai keinen Unterhalt mehr aufgrund Arbeitslosigkeit. Mir liegt ein vollstreckbarer Vergleich vom Familiengericht vor. Ich habe versucht, über eine Beistandschaft beim Jugendamt den Unterhalt einzufordern, doch leider ohne Erfolg. Er ist aufgrund der Höhe seines ALG1 in voller Höhe leistungsfähig, jegliche Zahlungsaufforderungen hat er ignoriert. Nun liegt der Vollsteckungsantrag zur Kontopfändung beim Familiengericht. Meine Frage ist folgende: Falls der KV sein Konto zwischenzeitlich in ein P-Konto umgewandelt haben sollte, kann das Gericht trotzdem den rückständigen Unterhalt pfänden? Es liegt ja bereits ein Titel vor?
Ich bedanke mich schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten!