Kostenersatz der Erben §102 SGB XII, Aufwendungen, die nach dem Ableben noch entstehen

  • Meine Mutter ist leider kürzlich verstorben. Sie bezog während der letzten Jahre der Unterbringung im Pflegeheim Pflegewohngeld (NRW) und Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Der Kontostand beträgt

    ca. 3.500 EUR. Die Beerdigungskosten wurden noch zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag beglichen.

    Da Mutter alleinstehend war steht "für die Erben" nach meinen Recherchen ein Betrag von 6 x 502 EUR (2023) = 3.012 EUR nach §85 SGB XII zur Verfügung, auf den das Sozialamt mit §102 (Kostenersatz der Erben) nicht zugreifen kann für Rückzahlung bisher geleisteter Sozialhilfe an die Mutter.


    Ist das korrekt ?


    Was ist mit Kosten, die nach dem Tod der Mutter noch entstehen/entstanden sind für z.B. "Auflösung" des Hausstandes im Pflegeheim (Entsorgungskosten Sperrmüll-Möbelstücke, Fahrtkosten zur Deponie, Anhängerleihe), Trinkgelder an die Belegschaft des Pflegeheims, Trinkgeld an eine langjährige, ehrenamtliche Helferin ?


    Können die noch von den verbliebenen 3.500 EUR der Mutter bezahlt werden, oder geht der Anspruch des Sozialamtes aus §102 SGB vor ?


    Gruss


    Sohnemann

  • Hallo Sohnemann,


    welche gesetzliche Regelung hier greift, kann ich dir nicht sagen.

    Bei meiner Mutter wurde keine Rückzahlung vom Amt verlangt.

    Alle Kosten wurden aus dem vorhandenen Eigengeld und der Bestattungsvorsorge bestritten.


    Eine Abrechnung habe ich nicht mehr bekommen, das Amt hat nur die Zahlungen sofort eingestellt und ich habe alles mit dem Heim geregelt.

    Sogar ein Rest Taschengeld wurde mir ausgezahlt.


    Wer hat denn Vollmacht über die Konten der Mutter?


    Gruß


    frase

  • Vorab mal noch mein Beileid, hatte ich ganz vergessen in meiner ersten Antwort auszudrücken.


    Dann kannst du erstmal alles selber regeln.

    Lass dir aber immer Rechnungen und Belge geben.

    Das mit den Trinkgeldern, da wäre ich überfragt, sehe ich eher als deine Sache an.


    Bei der Kontoauflösung habe ich dann mein Konto als Ziel angegeben. Waren noch knapp 1000€.

    Dazu benötigst du aber auch die Sterbeurkunde, die Bank wird das Konto sperren, sobald keine Rente mehr fließt.


    Wenn alles beglichen, würde ich die Restsumme einbehalten und abwarten, ob sich das Amt nochmal meldet.


    Gruß


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