Aufenthaltsecht der Kinder

  • Guten Tag,


    wenn man mit einer asiatischen Staatsbürgerin verheiratet ist und die Kinder beide Staatsbürgerschaften haben, wie verhält es sich mit dem Aufenthaltsrecht bei Scheidung?

    Die Mutter hat große psychische Probelme und müsste eigentlich in Therapie aber weigert sich. Ein Zusammenleben ist nicht mehr möglich. Die Kinder kommen bald in eine KiTa und sollen in Deutschland auch aufwachsen, da es in dem Land der Mutter keine gute Schulbildung gibt und die Lebenssituation dort auch eher schlecht ist. Besteht die Möglichkeit, dass die Mutter mit den Kindern hier bleibt und man gemeinsames Sorgerecht bekommt. Der Vater hat Angst, dass die Mutter mit den Kindern wieder in ihr Land zurückkehrt und er seine Kinder nie oder nur selten zu sehen bekommt. Theoretisch könnte die Mutter auch in Deutschland bleiben, Jeder nimmt sich eine eigene Wohnung und das Umgangsrecht wird geregelt. Aber die Mutter ist auf Grund ihrer Labilität unberechenbar. Der Vater arbeitet im Homeoffice, dadurch ist eine Betreuung von seiner Seite gewährleistet. Die Mutter müsste auch deutsch lernen, damit sie sich um die Belange der Kinder kümmern könnte. Der Vater übernimmt momentan all diese Aufgaben. Kindergarten, Kinderarzt, etc.

  • Wenn die Eltern verheiratet sind, dann besteht gemeinsames Sorgerecht. Das ändert sich durch eine Scheidung nicht. Die Eltern müssen daher gemeinsam über den Aufenthalt der Kinder entscheiden und auch in allen anderen sorgerechtlichen Fragen.