Jobcenter Auskunft ?

  • Hallo,


    meine Ex-Freundin ist arbeitslos geworden, ich zahle schon immer Unterhalt und auch in der richtigen Höhe - da gab es nie Konflikte.

    Nun schreibt mich das Jobcenter an und möchte Auskunft über meine gesamte finanzielle Lage um den Unterhalt zu prüfen.


    ich gehe mal davon aus, dass die das machen um ggf. weniger Leistungen an meine Ex-Freundin zahlen zu müssen - in dem Falle dass ich mehr Unterhalt zahle.


    bin ich wirklich dazu verpflichtet mich dem Jobcenter gegenüber finanziell wirklich komplett nackt zu machen? Ich habe mit denen ja eigentlich nichts zu tun, ich verdiene gut und bekomme keinerlei Leistungen.

  • Im SGB II gibt es einen gesetzlichen Forderungsübergang. Das heißt der Unterhaltsanspruch der Leistungsempfänger geht in Höhe der ausgezahlten Gelder auf die Behörde über und darf auch nur von dieser eingefordert werden.


    Für die Dauer des Sozialleistungsbezuges ist die Mutter nicht befugt eine Vereinbarung über den Unterhalt mit dir zu treffen, bzw. kann das Jobcenter davon abweichen.


    Da das Jobcenter Unterhaltsgläubiger ist, bist du zur Einkommensauskunft verpflichtet.