Hallo Zusammen,
kurze Frage, weil Google zur Frage nichts ausspuckt....
Mein Sohn versucht seit einem halben Jahr über eine Anwältin , Unterhalt vom Vater zu bekommen. Zunächst waren sowohl er als auch ich über die Antworten des gegnerischen Anwalts immer ziemlich erbost. Natürlich glaubt mein Sohn der eigenen Anwältin für die lange Zeit alles immer glasklar und das Recht auf seiner Seite war. Jetzt ist es seit einiger Zeit aber so, dass die Anwältin 1. immer ewig braucht, um zu reagieren, 2. ständig Dinge vergisst und meinen Sohn warten lässt, und 3. sogar inhaltlich falsche Aussagen trifft. Wir konnten mittlerweile viele Fragen per Internet und Foren klären und mittlerweile ist an meinem Sohn ein kleiner Familienrechtler verloren gegangen, daher fällt immer mehr auf, dass die Anwältin meines Sohnes ihm völlig utopische Beträge in Aussicht stellt, die Anwältin der Gegenseite quasi belächelt nach dem Motto "die werden schon sehen", und das aber mit großer Wahrscheinlichkeit eine riesen Blase ist, denn die Gegenseite scheint sehr wohl desöfteren im Recht zu sein.
Es steht also im Raum, den Anwalt zu wechseln- denn es geht nicht darum möglichst harte anwaltliche Briefe auszutauschen und möglichst dicke Kohle rauszuholen, sondern er möchte einfach nur den ihm zustehenden Unterhalt von mir und vom Vater. Jetzt kam ihm heute eine Idee...
Ist es möglich / zulässig, das er selbst dem Anwalt des Vaters einen Brief schreibt? Er hatte sich das so vorgestellt.... das der Vater zahlen muss, ist mittlerweile wohl allen klar- allerdings wohl deutlich weniger, als von der Anwältin behauptet (Sie versichert meinem Sohn immer wieder , dass der Vater den Unterhalt der Stufe zahlen muss, in dem sein und mein gemeinsames Einkommen fällt. Und obwohl selbst so gut wie nichts zahlen muss, behauptet sie beharrlich, dass der Vater trotzdem den Satz der gemeinsamen STufe zahlen muss, und nicht etwa den Satz der Stufe in die er mit seinem eigenen netto fällt.)
Das Verhältnis zu seinem Vater ist schon vorher kaputt gewesen und heute spricht er gar nicht mehr mit ihm. Mein Sohn hatte ihn, bevor er beim Anwalt war, gefragt, ob er UNterhalt zahlen wird wenn er 18 wird, da ja das UVG dann eingestellt werden würde. Aus einem "Schauen wir dann mal" wurde letztlich Funkstille.
Da der letzte Brief der Anwältin ein absolutes Desaster und sogar uns absolut peinlich war, steht fest, dass Sie nicht die Klage vor Gericht einreichen soll (die würde sonst jetzt bevor stehen) Er meinte jetzt, er könnte einen Brief an die Anwältin aufsetzen in dem er mitteilt, dass er die bisherige Anwältin von ihren Pflichten entbunden hat (sagt man das so?), und er statt dem von ihr geforderten monatlichen Unterhalt lediglich Unterhalt der Stufe 1 haben möchte, da er von Dritten informiert wurde, das diese Berechnung (die der der Gegenseite entspricht ) die richtige ist. Das er, bevor er einen anderen Anwalt beauftragt und Klage einreichen muss, er es noch einmal auf "ruhigerem Wege" versuchen möchte.
Die Frage ist eben nur, ob das so überhaupt möglich ist?
Meine erste Reaktion war natürlich, warum er dann nicht gleich dem Papa nen Brief schreibt, aber das lehnt er kategorisch ab. Ich denke, weil er einfach einmal zuviel von ihm ignoriert wurde... weiß es aber nicht genau.
Das sind zwischenmenschliche Fragen, die in ein anderes Forum gehören.