Ist der Unterhalt mit Titel noch zu zahlen bei Ausbildungsbeginn

  • Hallo,habe eine Tochter die am 1.9.2023 ihre Ausbildung im Gesundheitswesen beginnt. Mutter besitzt einen Titel beim JA ,wobei dieser begrenzt ist bis das Kind 18 ist. Kind lebt bei der Mutter. Wie verhält es sich jetzt,muss ich weiter zahlen, da ja das Kind jetzt ein erhebliches hohes Lehrlingsgeld (über 1100€) bekommt? Oder muss das JA sich melden

    Danke für die Info

  • Wenn eine Beistandschaft besteht, sollten Sie dort eine Neuberechnung des Unterhaltes fordern, ansonsten von der Mutter.

    Das hälftige bereinigte Einkommen der Tochter reduziert deren Unterhaltsbedarf und folglich die Zahlungsverpflichtung.

    Der Unterhaltstitel muss "aus der Welt geschafft werden".

  • Was meinst du mit der Titel muss aus der Welt geschafft werden? Und kann ich als Unterhaltpflichtiger eine Neuberechnung fordern? Habe gelesen das dies nur über einen Rechtsanwalt geht.

  • Hallo,


    Was meinst du mit der Titel muss aus der Welt geschafft werden?

    So lange ein Titel/Jugendamtsurkunde besteht kann daraus vollstreckt werden.


    Also um Herausgabe des Titels/JA-Urkunde bitten, Oder eine Verzichtserklärung einer Vollstreckung verlangen.


    wie Trotha schrieb ,Neuberechnung beim JA vornehmen lassen.


    edy

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